Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der GültigkeitOnline erledigen

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren eine Ausweispflicht. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Dies gilt,  wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass.
    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag bei einem anderen Bürgeramt stellen, wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 zur Gebühr erhoben.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Es kann passieren, dass die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich ist. In diesem Fall kann für die Übergangszeit zusätzlich die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises erforderlich sein. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Online-Dienst

    Termin im Bürgerservice

    ID: L100040_458997469

    Beschreibung

    Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen, Führungszeugnis, Führerschein, Meldebescheinigungen, Wohnungsangelegenheiten und weitere Angelegenheiten

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.

    Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neu Wulmstorf - II.I.1 Sachgebiet Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    21629 Neu Wulmstorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 70078-0

    E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein (nicht älter als 1 Jahr) und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • alter Personalausweis oder gültiger Reisepass
    • bei erstmaliger Ausstellung, wenn kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis abholen können.

    Kosten

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.00 EUR

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 22.80 EUR

    Für den vorläufigen Personalausweis.: Gebühr 10.00 EUR

    Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.: Zuschlag 13.00 EUR

    Für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.: Zuschlag 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Beantragung Personalausweis, Personalausweis beantragen, abgelaufen, Ausweis beantragen, Ablauf der Gültigkeit, Perso, Ausweis, Identitätsdokument, neuer Personalausweis, PA, Ausweis ausstellen, Personalausweis zu alt, Lichtbildausweis, Identitätsnachweis, Neuer PA, Personalausweis, Personaldokument, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de