Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Das Wiederauffinden Ihres Personalausweises muss dem Bereich der Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever gemeldet werden, sofern Sie in Jever wohnhaft und entsprechend gemeldet sind.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Jever - Bereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt), sofern Sie in Jever wohnhaft und entsprechend gemeldet sind. Unabhängig hiervon kann auch die örtliche Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Stadt Jever - Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Noack
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Bitte bringen Sie bei Vorsprache im Bereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever den wiedergefundenen Personalausweis mit, um den Wiederfund Ihres Personalausweises zu melden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.00 EUR
Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Die Meldung des Wiederauffindens Ihres Personalausweises ist kostenfrei.
Für das Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben.
Weiterhin wird ein Aufschlag in Höhe von 6,00 € erhoben, wenn die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises durch die konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Bitte vereinbaren Sie für die Meldung des Wiederauffindens Ihres Personalausweises vorzugsweise hier einen Termin.
Weitere Informationen
Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
Ausweis beantragen, Idendity-Card, ePA, Ausweispflichtbefreiung, Personalausweis beantragen, Beantragung, nPA, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, Perser, Ausweis ausstellen