Personalausweis Meldung wegen Fund

    Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie Ihren Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben, müssen Sie das Wiederauffinden anzeigen.

    Die Pflicht zur Meldung des Wiederauffindens besteht auch, wenn Sie bereits einen neuen Personalausweis beantragt haben.

    Bitte beachten Sie, dass verloren gemeldete Dokumente trotz Anzeige des Wiederauffindens im internationalen Raum nicht verwendet werden sollten, da die Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung wiederaufgefundener Dokumente nicht beeinflussen kann. Ausländische Behörden könnten einen als wiedergefunden gemeldeten Pass oder Ausweis für die Nutzung in ihrem Land nicht anerkennen oder einziehen. Wir empfehlen ein neues Dokument zu beantragen und darauf zu verzichten, wiederaufgefundene Dokumente weiter zu nutzen.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie Ihren Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben, müssen Sie das Wiederauffinden anzeigen.

    Die Pflicht zur Meldung des Wiederauffindens besteht auch, wenn Sie bereits einen neuen Personalausweis beantragt haben.

    Bitte beachten Sie, dass verloren gemeldete Dokumente trotz Anzeige des Wiederauffindens im internationalen Raum nicht verwendet werden sollten, da die Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung wiederaufgefundener Dokumente nicht beeinflussen kann. Ausländische Behörden könnten einen als wiedergefunden gemeldeten Pass oder Ausweis für die Nutzung in ihrem Land nicht anerkennen oder einziehen. Wir empfehlen ein neues Dokument zu beantragen und darauf zu verzichten, wiederaufgefundene Dokumente weiter zu nutzen.



    Online-Dienst

    Wiederauffinden Ausweisdokument online melden

    ID: L100040_466678619

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3185

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden.          Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte.         Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » „Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum „Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

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    Sprachversion

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Personalausweis

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Bei Wiederauffinden des verlorenen oder gestohlenen Personalausweises sind Sie verpflichtet, den Ausweis unverzüglich in einem der Bürgerbüros zum Einzug/Entwerten oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion vorzulegen. Es ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

    Beim Bürgerbüro Mitte können Sie den wiedergefundenen Personalausweis direkt an der Passausgabe (Zimmer A 019) vorlegen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.

    Vorab haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Anzeige über das Wiederauffinden

    • online durchzuführen oder
    • alternativ auch schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorzunehmen.

    Bei Wiederauffinden des verlorenen oder gestohlenen Personalausweises sind Sie verpflichtet, den Ausweis unverzüglich in einem der Bürgerbüros zum Einzug/Entwerten oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion vorzulegen. Es ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

    Beim Bürgerbüro Mitte können Sie den wiedergefundenen Personalausweis direkt an der Passausgabe (Zimmer A 019) vorlegen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.

    Vorab haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Anzeige über das Wiederauffinden

    • online durchzuführen oder
    • alternativ auch schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorzunehmen.

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.0 EUR

    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.0 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Für die Anzeige des Wiederauffindens fallen keine Gebühren an.

    Für die Anzeige des Wiederauffindens fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Idendity-Card, Ausweis beantragen, Ausweispflichtbefreiung, Perser, Personalausweis beantragen, nPA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, ePA, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)