Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Wenn Sie Ihren Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben, müssen Sie das Wiederauffinden anzeigen.
Die Pflicht zur Meldung des Wiederauffindens besteht auch, wenn Sie bereits einen neuen Personalausweis beantragt haben.
Bitte beachten Sie, dass verloren gemeldete Dokumente trotz Anzeige des Wiederauffindens im internationalen Raum nicht verwendet werden sollten, da die Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung wiederaufgefundener Dokumente nicht beeinflussen kann. Ausländische Behörden könnten einen als wiedergefunden gemeldeten Pass oder Ausweis für die Nutzung in ihrem Land nicht anerkennen oder einziehen. Wir empfehlen ein neues Dokument zu beantragen und darauf zu verzichten, wiederaufgefundene Dokumente weiter zu nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben, müssen Sie das Wiederauffinden anzeigen.
Die Pflicht zur Meldung des Wiederauffindens besteht auch, wenn Sie bereits einen neuen Personalausweis beantragt haben.
Bitte beachten Sie, dass verloren gemeldete Dokumente trotz Anzeige des Wiederauffindens im internationalen Raum nicht verwendet werden sollten, da die Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung wiederaufgefundener Dokumente nicht beeinflussen kann. Ausländische Behörden könnten einen als wiedergefunden gemeldeten Pass oder Ausweis für die Nutzung in ihrem Land nicht anerkennen oder einziehen. Wir empfehlen ein neues Dokument zu beantragen und darauf zu verzichten, wiederaufgefundene Dokumente weiter zu nutzen.
Online-Dienst
Wiederauffinden Ausweisdokument online melden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
- § 2 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Bei Wiederauffinden des verlorenen oder gestohlenen Personalausweises sind Sie verpflichtet, den Ausweis unverzüglich in einem der Bürgerbüros zum Einzug/Entwerten oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion vorzulegen. Es ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Beim Bürgerbüro Mitte können Sie den wiedergefundenen Personalausweis direkt an der Passausgabe (Zimmer A 019) vorlegen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.
Vorab haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Anzeige über das Wiederauffinden
- online durchzuführen oder
- alternativ auch schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorzunehmen.
Bei Wiederauffinden des verlorenen oder gestohlenen Personalausweises sind Sie verpflichtet, den Ausweis unverzüglich in einem der Bürgerbüros zum Einzug/Entwerten oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion vorzulegen. Es ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Beim Bürgerbüro Mitte können Sie den wiedergefundenen Personalausweis direkt an der Passausgabe (Zimmer A 019) vorlegen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.
Vorab haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Anzeige über das Wiederauffinden
- online durchzuführen oder
- alternativ auch schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorzunehmen.
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.0 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Für die Anzeige des Wiederauffindens fallen keine Gebühren an.
Für die Anzeige des Wiederauffindens fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
Idendity-Card, Ausweis beantragen, Ausweispflichtbefreiung, Perser, Personalausweis beantragen, nPA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, ePA, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Beantragung