Personalausweis Meldung wegen Fund

    Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100040_483520813

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Niedernwöhren - Meldeamt / Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 46

    31712 Niedernwöhren

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 9706-29

    Telefon Festnetz: 05721 9706-30

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 06.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Meldeamt / Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 46

    31712 Niedernwöhren

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 9706-0

    Fax: 05721 9706-18

    E-Mail: info@sg-niedernwoehren.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.0 EUR

    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, nPA, neuer Personalausweis, Perser, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, ePA, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Ausweispflichtbefreiung, Idendity-Card, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024