• Cramme (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Personalausweis Meldung wegen Fund

Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

Beschreibung

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Online-Dienst

Zum Serviceportal Samtgemeinde Oderwald

ID: L100040_475749101

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 20.10.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Ansprechpartner

Samtgemeinde Oderwald

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 6

38312 Börßum

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 05334 7907-0

Fax: 05334 7907-80

E-Mail: posteingang@sg-oderwald.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 22.01.2019

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Personalausweis

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Kosten

Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.0 EUR

Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

Version

Technisch erstellt am 21.10.2013

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Identitätsnachweis, nPA, neuer Personalausweis, Perser, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, ePA, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Ausweispflichtbefreiung, Idendity-Card, Beantragung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024