Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Allgemeine Informationen

    Der Diebstahl Ihres Personalausweises muss dem Bereich der Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever gemeldet werden, sofern Sie in Jever wohnhaft und entsprechend gemeldet sind. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.



    Allgemeine Informationen

    Der Diebstahl Ihres Personalausweises muss dem Bereich der Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever gemeldet werden, sofern Sie in Jever wohnhaft und entsprechend gemeldet sind. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.



    Online-Dienste

    Online-Terminvergabe für den Bürgerservice

    ID: L100040_474111259

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Online-Terminvergabe für den Bürgerservice

    ID: L100040_575513987

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100040_483638215

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    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2023

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100040_574539439

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Jever - Bereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt), sofern Sie in Jever wohnhaft und entsprechend gemeldet sind. Unabhängig hiervon kann auch die örtliche Polizei informiert werden.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Jever - Bereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt), sofern Sie in Jever wohnhaft und entsprechend gemeldet sind. Unabhängig hiervon kann auch die örtliche Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Jever

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 11

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 9390

    Fax: 04461 939100

    E-Mail: info@stadt-jever.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2009

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Bitte bringen Sie bei Vorsprache im Bereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever, um den Diebstahl Ihres Personalausweises zu melden, einen alternativen Identitätsausweis mit.

    Dies kann beispielsweise 

    • der Reisepass,
    • die Geburtsurkunde,
    • der Führerschein oder
    • die elektronische Gesundheitskarte 

    sein.

    Bitte bringen Sie bei Vorsprache im Bereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever, um den Diebstahl Ihres Personalausweises zu melden, einen alternativen Identitätsausweis mit.

    Dies kann beispielsweise

    • der Reisepass,
    • die Geburtsurkunde,
    • der Führerschein oder
    • die elektronische Gesundheitskarte

    sein.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Für die Meldung des Diebstahls.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Die Meldung des Diebstahls Ihres Personalausweises ist kostenfrei. 

    Die Meldung des Diebstahls Ihres Personalausweises ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. 

    Bitte vereinbaren Sie für die Meldung des Diebstahls Ihres Personalausweises und für die Beantragung eines neuen Personalausweises hier einen Termin. 

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.

    Bitte vereinbaren Sie für die Meldung des Diebstahls Ihres Personalausweises und für die Beantragung eines neuen Personalausweises hier einen Termin.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jever: Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024