Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

    Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

    Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

    Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Mit dem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, die Daten zur Antragsvorbereitung an die Samtgemeinde Hesel elektronisch zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Personalausweises für unter 16 Jährige im Einwohnermeldeamt  erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).

    Mit dem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, die Daten zur Antragsvorbereitung an die Samtgemeinde Hesel elektronisch zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Personalausweises für unter 16 Jährige im Einwohnermeldeamt  erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).

    Online-Dienste

    INFORMATIONSREGISTER: Antragsvorbereitung Ausweisdokument

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    Technisch erstellt am 11.03.2021 (von: Freese, Lisa-Marie)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

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    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2021 (von: Freese, Lisa-Marie)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    26835 Hesel

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    B436

    Bus: 467

    Bus: 619

    Bus: 625

    Bus: 460


    Kreuzung B72/436

    Bus: 625

    Bus: 460

    Bus: 467


    Kreuzung L24

    Bus: 619

    Bus: 625

    Bus: 476

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Postanschrift

    Postfach 1254

    26833 Hesel

    Formulare

    Erklärung zum Personalausweisantrag für Kinder unter 16 Jahren

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2016 (von: Duin, Joachim)

    Technisch geändert am 30.09.2024 (von: Freese, Lisa-Marie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis,
      • alter Reisepass oder
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
    • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
      • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
      • Sorgerechtsnachweis
    • Passfoto, das
      • aktuell und
      • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    • Kinderreisepass als Ausweisdokument – falls vorhanden -
    • Der Vordruck zur Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten ist unter Anträge/Formulare zu finden
    • Kinderreisepass als Ausweisdokument - falls vorhanden -
    • Der Vordruck zur Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten ist unter Anträge/Formulare zu finden

    Formulare

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Online-Formular:

    Online-Formular:

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Die Fertigstellung dauert zwei bis drei Wochen.

    Die Fertigstellung dauert zwei bis drei Wochen.

    Kosten

    • EUR 22,80
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Das Kind muss persönlich anwesend sein bei der Antragstellung (machen Sie sich zu Hause bitte schon Gedanken über die Größe und Augenfarbe des Kindes). Beachten Sie, dass bei der Beantragung eines Personalausweises bei Kindern unter dem 16. Lebensjahr kein PIN-Brief zugeschickt wird. Unter unserer Statusabfrage für den Personalausweis können Sie sehen, wann dieser hier zur Abholung bereit liegt.

    Das Kind muss persönlich anwesend sein bei der Antragstellung (machen Sie sich zu Hause bitte schon Gedanken über die Größe und Augenfarbe des Kindes). Beachten Sie, dass bei der Beantragung eines Personalausweises bei Kindern unter dem 16. Lebensjahr kein PIN-Brief zugeschickt wird. Unter unserer Statusabfrage für den Personalausweis können Sie sehen, wann dieser hier zur Abholung bereit liegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis ausstellen, unter 16, jünger als 16 Jahre, Identitätsdokument, Ausweis beantragen, Ausweis, Perso, elektronischer Personalausweis, Beantragung Personalausweis, Pass, Personalausweis beantragen, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis, Personaldokument, PA, Personalausweis, Antrag Personalausweis, Neuer PA, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)