Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Beschreibung
Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.
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Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Ordnungsamt
Beschreibung
Das Ordnungsamt ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landkreis Uelzen. Zum Aufgabenbereich zählen unter anderem die Belange des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und des Brandschutzes. Darüber hinaus kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes um das Schornsteinfegerwesen und um Genehmigungen nach dem Gaststättengesetz. Außerdem ist beim Ordnungsamt das Jagdwesen und das Ausländerwesen angesiedelt. Zum Verantwortungsbereich zählt nicht zuletzt auch die Abwicklung der verschiedenen Wahlen sowie Volkszählungen.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
- Aufgaben der Ausländerbehörde
- Einbürgerungen
- Namensänderungen
- Abwicklung von Wahlen und Volkszählungen
- Aufgabenbereich der Jagdbehörde
- Jagdkataster
- Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- Geldwäscheprävention
- Schornsteinfegerwesen
- Genehmigung von Messen und Märkten
- Katastrophenschutz
- Rettungsdienst / Krankentransporte
- Feuerwehrangelegenheiten
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr abweichende Öffnungszeiten: Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung Ausländerbehörde Montag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr oder Termin nach Absprache
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Uelzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ea@landkreis-uelzen.de
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Zeitaufwand
Gebühr 186.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise (Besonderheiten)
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Gewerbelegitimationskarte Ausstellung