Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.

    Hinweise für Schneverdingen: Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter: Genehmigung

    Der Landkreis Heidekreis kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch einen Stellvertreter fortgeführt wird, der eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.

    Voraussetzungen

    •    rechtskräftige Gewerbeuntersagung oder eine Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzugs
    •    Der Stellvertreter verfügt über die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und ggf. die für die jeweilige Tätigkeit vorgeschriebenen Voraussetzungen.
     

    Der Landkreis Heidekreis kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch einen Stellvertreter fortgeführt wird, der eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.

    Voraussetzungen

    rechtskräftige Gewerbeuntersagung oder eine Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzugs
    Der Stellvertreter verfügt über die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und ggf. die für die jeweilige Tätigkeit vorgeschriebenen Voraussetzungen.

    Online-Dienst

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung

    ID: L100040_482012022

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    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Webservice, Landkreis Heidekreis)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Hinweise für Schneverdingen: Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter: Genehmigung

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

    Vogteistraße 19
    29683 Bad Fallingbostel
    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 970-0
     

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

    Vogteistraße 19
    29683 Bad Fallingbostel
    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 970-0

    Ansprechpartner

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2014 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Technisch geändert am 07.04.2023 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2014 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Technisch geändert am 09.08.2019 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Ordnungs- und Ausländerwesen, Jagd

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogteistraße 19

    29683 Bad Fallingbostel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2010 (von: Steffan Voß)

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Webservice, Landkreis Heidekreis)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Heidekreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Straße 2

    29614 Soltau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05191 970634

    Fax: 05191 970-900634

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Die Gewerbeordnung schreibt nicht vor, wie der Antrag zu stellen ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich aber, den Antrag schriftlich und unterschrieben einzureichen.

    Voraussetzungen

    • rechtskräftige Gewerbeuntersagung oder
    • Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzugs
    • erforderliche persönliche Zuverlässigkeit der stellvertretenden Person und
    • die für die jeweilige Tätigkeit vorgeschriebenen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an.

    Gebühr 253.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor der Genehmigung sind ggf. für die Tätigkeit spezielle Überwachungsbehörden, ferner die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und im Falle einer Gewerbeuntersagung gegenüber einer Genossenschaft der Prüfungsverband, dem diese angehört, zu hören. Sind die zuständige Stelle und die Behörde, die die Untersagung verfügt haben, nicht identisch, soll auch die Untersagungsbehörde im Vorfeld angehört werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 11.03.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)