Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Beschreibung

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof  ausgeliehen werden.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweise für Winsen (Luhe): Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Allgemeine Informationen

    Um sicherzustellen, dass ein Umzugswagen im unmittelbaren Bereich der Wohnung parken kann, ist es möglicherweise - je nach Örtlichkeit - erforderlich, ein temporäres Haltverbot einzurichten. Die Antragstellung für die hierfür notwendige verkehrsrechtliche Anordnung kann z. B. durch die Umzugsfirma oder einen Verkehrssicherer erfolgen. 



    Allgemeine Informationen

    Um sicherzustellen, dass ein Umzugswagen im unmittelbaren Bereich der Wohnung parken kann, ist es möglicherweise - je nach Örtlichkeit - erforderlich, ein temporäres Haltverbot einzurichten. Die Antragstellung für die hierfür notwendige verkehrsrechtliche Anordnung kann z. B. durch die Umzugsfirma oder einen Verkehrssicherer erfolgen.



    Online-Dienst

    Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug (Halteverbotszone)

    ID: L100040_484220293

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

    Ansprechpartner

    GB II Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 1

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 - 16.00 Uhr Meldeamt Dienstag auch ab 7.00 Uhr Donnerstag auch 15.00 - 18.00 Uhr Das Standesamt hat am Mittwoch geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 657-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Winsen Luhe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

    Hinweise für Winsen (Luhe): Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen und sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Zweck des Haltverbots
    • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
    • Bereich, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge des Haltverbots (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen und sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Zweck des Haltverbots
    • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
    • Bereich, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge des Haltverbots (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Winsen (Luhe): Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Fristen

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

    Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.  Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Winsen (Luhe): Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Der Antrag ist grds. mind. 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitszeitraum einzureichen.

    Die Haltverbotsschilder müssen mind. drei volle Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. 

    Der Antrag ist grds. mind. 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitszeitraum einzureichen.

    Die Haltverbotsschilder müssen mind. drei volle Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

    Hinweise für Winsen (Luhe): Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 30,00 Euro für einen Tag.

    Die Kosten für die Aufstellung der Beschilderung sind nicht Bestandteil der Genehmigungsgebühren und fallen zusätzlich an. 

    Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 30,00 Euro für einen Tag.

    Die Kosten für die Aufstellung der Beschilderung sind nicht Bestandteil der Genehmigungsgebühren und fallen zusätzlich an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2013

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)