Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Beschreibung

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen

    Allgemeine Informationen

    Sie ziehen um und möchten sich dafür Parkplätze vor dem Haus reservieren? Sie bekommen neue Möbel für Ihre Wohnung? In diesem Fall können Sie ein Haltverbot für Ihren Umzug oder die Lieferung Ihrer Möbel beantragen. Dieser Service gilt auch für Bürger*innen, die noch nicht in der Landeshauptstadt Hannover leben und ein Halteverbot an ihrer neuen Wohnunterkunft beantragen wollen. Selbiges gilt für Grundstückseigentümer*innen, die ein Halteverbot vor ihrer Immobilie beantragen wollen, um Anlieferungen zu gewährleisten.



    Online-Dienste

    Antrag auf Haltverbot und/oder Containerstellung

    ID: L100040_540815303

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    Bürgeramt: Termin buchen

    ID: L100040_572640209

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    Sprache

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

    Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen

    • Bürgerämter
    • Bürgerservice Bauen
    • Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    66.12 - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rundestr. 6

    30161 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-31201

    Fax: +49 511 168-31230

    E-Mail: 66.12@hannover-stadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten: . Führerscheinangelegenheiten: 0511/168-40706 Kfz-Zulassungsangelegenheiten: Allgemeines: 0511/168-45539 Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text) 0511/168-31215 Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen 0511/168-31217 Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum 0511/168-31201

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

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    Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-41650

    Fax: +49 511 168-41648

    E-Mail: bsb@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    ÖPNV 3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 13, 17 (Aegidientorplatz) 120 (Friedrichswall/Culemannstraße)

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    Technisch geändert am 28.10.2024

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    32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park

    Adresse

    Hausanschrift

    Lister Str. 10

    30163 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-48202

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.

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    Technisch geändert am 27.10.2024

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    32.11.1 - Bürgeramt Bemerode

    Adresse

    Hausanschrift

    Bemeroder Rathausplatz 1

    30539 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-33301

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de

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    32.11.2 - Bürgeramt Döhren

    Adresse

    Hausanschrift

    Peiner Str. 9

    30519 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-49147

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de

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    32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Meldaustr. 25-27

    30419 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-47599

    E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de

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    32.11.4 - Bürgeramt Linden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindener Marktplatz 1

    30449 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-43973

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de

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    Technisch geändert am 27.10.2024

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    32.11.5 - Bürgeramt Aegi

    Adresse

    Hausanschrift

    Aegidientorplatz 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-42394

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.

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    Technisch geändert am 27.10.2024

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    32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Anne-Stache-Allee 7

    30459 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-49582

    E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de

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    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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    32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Elmstr. 15

    30657 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-48116

    E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de

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    32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-32787

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de

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    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

    Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen

    Wenn Sie die neue Online-Funktion nutzen, sind grundsätzlich keine weiteren Unterlagen einzureichen. Im Einzelfall kann - sofern erforderlich - eine Nachforderung von Unterlagen/Daten durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

    Bei Antragstellung beim Bürgerservice Bauen, oder in einem Bürgeramt müssen mindestens nachfolgend genannte Daten mitgeteilt werden: Personenbezogene Daten, Ort und Dauer des Haltverbots, sowie Angaben zu der Parksituation an der beantragten Örtlichkeit (z.B. Parken am rechten Fahrbahnrand (in Parkbuchten/auf dem Seitenstreifen erlaubt, Parkscheiben-/Parkscheinregelung o.ä.)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen

    Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die neue Online-Funktion, zu der Sie mit der oben eingefügten Schaltfläche gelangen. Anschließend erfolgt die Prüfung/Genehmigungserteilung

    Beim Bürgerservice Bauen oder in den Bürgerämtern ist auch eine persönliche Antragstellung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Die Online-Terminbuchung in einem Bürgeramt kann über die oben angefügte Schaltfläche erfolgen.

    Fristen

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

    Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen

    Die Antragstellung sollte möglichst zwei Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens jedoch fünf Werktage vorher, erfolgen. Bitte buchen Sie bei den Bürgerämtern rechtzeitig einen Termin.

    Bitte planen Sie noch ausreichend Zeit ein, um Haltverbotsschilder zu besorgen und aufzustellen. Die Schilder sind drei volle Kalendertage vor Beginn des Haltverbotszeitraums aufzustellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen

    In den Bürgerämtern können Sie die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort mitnehmen.

    Beachten Sie bitte, dass eine Bearbeitung durch die Straßenverkehrsbehörde oder dem Bürgerservice Bauen in der Regel mindestens fünf Werktage dauert.

    Besteht z. B. ein absolutes Halteverbot vor Ihrem Haus, ist eine straßenverkehrsrechtliche Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde in jedem Fall erforderlich.

    Bitte planen Sie noch ausreichend Zeit ein, um Haltverbotsschilder zu besorgen und aufzustellen. Die Schilder sind drei volle Kalendertage vor Beginn des Haltverbotszeitraums aufzustellen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

    Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen

    Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid wird gesondert zugestellt.

    1 Tag

    23€

    1 Woche

    64€

    1 Monat

    110€

    1/2 Jahr

    184€

    Die Gebühr ist bei der persönlichen Beantragung möglichst per girocard (EC) zu zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen

    Bitte beachten Sie, dass bei anderen Anliegen als einem Umzug/einer Möbellieferung ein Antragsformular für sonstige Haltverbote zu verwenden und an die Straßenverkehrsbehörde zu senden ist.

    Beschilderung:

    Die Aufstellung, Kontrolle und Abholung von Schildern ist vom Antragsteller zu veranlassen. Haltverbotsschilder sind mindestens 3 volle Kalendertage vor Beginn des Tages, an dem das Haltverbot wirksam werden soll, aufzustellen (Bsp: Bei einem Haltverbot am 14. Juni müssen die Schilder spätestens am 10. Juni um 23:59 Uhr aufgestellt sein). Zeitpunkt des Aufstellens möglichst unter Zeugen festhalten (Aufstellprotokoll) oder Handyfoto als Beweis. Aufstellprotokoll kann formlos sein und dient bei Missachtung des Haltverbots für Polizei oder Verkehrsaußendienst als Nachweis (sollte Datum, Uhrzeit, ggf. die Kennzeichen der dort zur Aufstellzeit geparkten Fahrzeuge enthalten). Haltverbote für Handwerker sollen in der Regel mit der Zeitangabe z.B. "werktags Mo-Fr von 7-17h" versehen werden. Haltverbote für Umzüge mit Umzugsdatum und Zeitspanne, z.B. "14.08.18 von 8-16 Uhr", versehen. Das Aufstellen von Verkehrszeichen ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Schilderverleih

    Mit der Genehmigung können Sie Haltverbotsschilder gegen eine Mietgebühr von 61,97 Euro je Schildersatz und Woche (Stand: 01.10.2024, Änderungen vorbehalten) beim Fachbereich Tiefbau ausleihen.

    Anschrift: Burgweg 16 B, 30419 Hannover

    Tel.: +49 511 168-47657

    Öffnungszeiten:

    • Montag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
    • Dienstag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
    • Freitag von 07.30 bis 11.30 Uhr.

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Schilder Ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen müssen. Die Abholung kann nur persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English