Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Beschreibung
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem
- ein Halte- oder Parkverbot gilt,
- das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
- sich eine Fußgängerzone befindet
- der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen
Sie ziehen um und möchten sich dafür Parkplätze vor dem Haus reservieren? Sie bekommen neue Möbel für Ihre Wohnung? In diesem Fall können Sie ein Haltverbot für Ihren Umzug oder die Lieferung Ihrer Möbel beantragen. Dieser Service gilt auch für Bürger*innen, die noch nicht in der Landeshauptstadt Hannover leben und ein Halteverbot an ihrer neuen Wohnunterkunft beantragen wollen. Selbiges gilt für Grundstückseigentümer*innen, die ein Halteverbot vor ihrer Immobilie beantragen wollen, um Anlieferungen zu gewährleisten.
Online-Dienste
Antrag auf Haltverbot und/oder Containerstellung
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Bürgeramt: Termin buchen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.
Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen
- Bürgerämter
- Bürgerservice Bauen
- Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-48202
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Weitere Informationen
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-33301
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.2 - Bürgeramt Döhren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-49147
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-47599
32.11.4 - Bürgeramt Linden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Fax: +49 511 168-43973
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.5 - Bürgeramt Aegi
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-49582
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-48116
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-32787
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
erforderliche Unterlagen
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefon- und Fax-Nummer
- Zweck der Halteverbotszone
- Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
- Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
- Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
- ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen
Wenn Sie die neue Online-Funktion nutzen, sind grundsätzlich keine weiteren Unterlagen einzureichen. Im Einzelfall kann - sofern erforderlich - eine Nachforderung von Unterlagen/Daten durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.
Bei Antragstellung beim Bürgerservice Bauen, oder in einem Bürgeramt müssen mindestens nachfolgend genannte Daten mitgeteilt werden: Personenbezogene Daten, Ort und Dauer des Haltverbots, sowie Angaben zu der Parksituation an der beantragten Örtlichkeit (z.B. Parken am rechten Fahrbahnrand (in Parkbuchten/auf dem Seitenstreifen erlaubt, Parkscheiben-/Parkscheinregelung o.ä.)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die neue Online-Funktion, zu der Sie mit der oben eingefügten Schaltfläche gelangen. Anschließend erfolgt die Prüfung/Genehmigungserteilung
Beim Bürgerservice Bauen oder in den Bürgerämtern ist auch eine persönliche Antragstellung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Die Online-Terminbuchung in einem Bürgeramt kann über die oben angefügte Schaltfläche erfolgen.
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.
Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen
Die Antragstellung sollte möglichst zwei Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens jedoch fünf Werktage vorher, erfolgen. Bitte buchen Sie bei den Bürgerämtern rechtzeitig einen Termin.
Bitte planen Sie noch ausreichend Zeit ein, um Haltverbotsschilder zu besorgen und aufzustellen. Die Schilder sind drei volle Kalendertage vor Beginn des Haltverbotszeitraums aufzustellen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen
In den Bürgerämtern können Sie die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort mitnehmen.
Beachten Sie bitte, dass eine Bearbeitung durch die Straßenverkehrsbehörde oder dem Bürgerservice Bauen in der Regel mindestens fünf Werktage dauert.
Besteht z. B. ein absolutes Halteverbot vor Ihrem Haus, ist eine straßenverkehrsrechtliche Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde in jedem Fall erforderlich.
Bitte planen Sie noch ausreichend Zeit ein, um Haltverbotsschilder zu besorgen und aufzustellen. Die Schilder sind drei volle Kalendertage vor Beginn des Haltverbotszeitraums aufzustellen.
Kosten
Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.
Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen
Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid wird gesondert zugestellt.
1 Tag
23€
1 Woche
64€
1 Monat
110€
1/2 Jahr
184€
Die Gebühr ist bei der persönlichen Beantragung möglichst per girocard (EC) zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.
Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen
Bitte beachten Sie, dass bei anderen Anliegen als einem Umzug/einer Möbellieferung ein Antragsformular für sonstige Haltverbote zu verwenden und an die Straßenverkehrsbehörde zu senden ist.
Beschilderung:
Die Aufstellung, Kontrolle und Abholung von Schildern ist vom Antragsteller zu veranlassen. Haltverbotsschilder sind mindestens 3 volle Kalendertage vor Beginn des Tages, an dem das Haltverbot wirksam werden soll, aufzustellen (Bsp: Bei einem Haltverbot am 14. Juni müssen die Schilder spätestens am 10. Juni um 23:59 Uhr aufgestellt sein). Zeitpunkt des Aufstellens möglichst unter Zeugen festhalten (Aufstellprotokoll) oder Handyfoto als Beweis. Aufstellprotokoll kann formlos sein und dient bei Missachtung des Haltverbots für Polizei oder Verkehrsaußendienst als Nachweis (sollte Datum, Uhrzeit, ggf. die Kennzeichen der dort zur Aufstellzeit geparkten Fahrzeuge enthalten). Haltverbote für Handwerker sollen in der Regel mit der Zeitangabe z.B. "werktags Mo-Fr von 7-17h" versehen werden. Haltverbote für Umzüge mit Umzugsdatum und Zeitspanne, z.B. "14.08.18 von 8-16 Uhr", versehen. Das Aufstellen von Verkehrszeichen ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Schilderverleih
Mit der Genehmigung können Sie Haltverbotsschilder gegen eine Mietgebühr von 61,97 Euro je Schildersatz und Woche (Stand: 01.10.2024, Änderungen vorbehalten) beim Fachbereich Tiefbau ausleihen.
Anschrift: Burgweg 16 B, 30419 Hannover
Tel.: +49 511 168-47657
Öffnungszeiten:
- Montag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
- Dienstag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
- Freitag von 07.30 bis 11.30 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Schilder Ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen müssen. Die Abholung kann nur persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Haltverbot für einen Umzug beantragen
- SchilderverleihVerkehrsschilder und Sperrgerät - wenn Sie Platz auf öffentlichen Flächen benötigen
- Schilderverleih
- Info-Blatt zum Antrag auf Einrichtung eines HaltverbotsStand: 29.10.2024
- Online-Terminvereinbarung in den BürgerämternIn den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover sind mittwochs nun spontane Vorsprachen zwischen 8 und 12 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Dieses Angebot gilt nicht im Bürgeramt Schützenplatz und im Bürgeramt Linden. Das Bürgeramt Ricklingen bietet dieses Angebot an allen Öffnungstagen an. Das Bürgeramt Ricklingen verfügt über keine Fotostation, deshalb werden Kund*innen gebeten, aktuelle und biometrische Fotos mitzubringen.
- Infoseite zur Terminreservierung in den BürgerämternHier geht es zur Terminbuchung für die Bürgerämter
- Haltverbot beantragen (z. B. für Handwerkerfahrzeuge oder Anlieferungen)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2013