Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung Gestattung
Beschreibung
Nach dem Tode einer Gewerbetreibenden/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung
- des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Lebenspartnerin/des überlebenden Lebenspartners
- der minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit
- der Nachlassverwalterin/des Nachlassverwalters, der Nachlasspflegerin/des Nachlasspflegers oder der Testamentsvollstreckerin/des Testamentvollstreckers
in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigten Stellvertreterinnen/Stellvertreter betrieben werden.
Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird.
Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
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Gestattung der Weiterführung eines Gewerbes ohne befähigte Stellvertretung nach dem Tod des Gewerbetreibenden beantragen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat bzw. die nach Fachrecht zuständige Stelle.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1464
27781 Wildeshausen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich KFZ-Zulassungsstelle Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04431 85-560
E-Mail: ea@oldenburg-kreis.de
Bankverbindung
Landkreis Oldenburg
Empfänger: Landkreis Oldenburg
IBAN: DE 73280501000029433000
BIC: BRLADE21LZO
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Gemeinde Wardenburg - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt, die sich aus dem jeweils betroffenen Fachrecht ergeben. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.15 an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Weiterführung eines Gewerbes