• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Architektenliste Eintragung Befreiung von der Berufshaftpflichtversicherung für freischaffende Architektinnen und Architekten

Antrag auf Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Architektinnen und Architekten

Freischaffende Kammermitglieder können aus persönlichen Gründen auf Antrag von der Verpflichtung befreit werden, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

Beschreibung

Die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“, „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt", „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ darf nur führen, wer unter der jeweiligen Bezeichnung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen, das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland oder das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister eingetragen ist. Die bei der Architektenkammer Niedersachsen eingetragenen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner (Kammermitglieder) werden ergänzend mit dem Zusatz „freischaffend“ eingetragen, wenn sie ihren Beruf eigenverantwortlich und unabhängig ausüben.

Freischaffende Kammermitglieder sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Eintragung bei der Architektenkammer eine durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen des § 11 Abs. 1 Niedersächsisches Architektengesetz aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz ist im Eintragungsverfahren nachzuweisen. Freischaffende Kammermitglieder, die keine Berufshaftpflichtversicherung (mehr) unterhalten, sind aus der Architektenliste zu streichen.

Von der Versicherungspflicht wird auf Antrag befreit, wer den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Ruhestandes, Krankheit oder Elternzeit, nicht ausübt.

Ebenso wird von der Versicherungspflicht auf Antrag befreit, wer bei erstmaliger Eintragung in die Architektenliste mit dem Zusatz „freischaffend" eine eigenverantwortliche Tätigkeit für andere noch nicht ausübt. Diese Befreiung im Zusammenhang mit einer Existenzgründung wird für längstens ein Jahr erteilt. 

Online-Dienst

Antrag auf Befreiung von dem Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

ID: L100040_415080492

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Version

Technisch erstellt am 16.12.2020

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Architektenkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 5

30159 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 28096-0

Fax: 0511 28096-19

E-Mail: info@aknds.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 27.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Celle

Adresse

Hausanschrift

Biermannstraße 29

29221 Celle

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

bei Ruhestand:

  • Bescheinigung des Steuerberaters/Finanzamts über die Abmeldung des Büros oder Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides aus dem sich ergibt, dass keine Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt wurden

bei Elternzeit:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder Elterngeldbescheid

bei Krankheit:

  • ärztliche Bescheinigung zur Berufsunfähigkeit oder Bescheid der Bayerischen Architektenversorgung zur Berufsunfähigkeitsrente 

Gegebenenfalls können auch andere Unterlagen eingereicht werden, sofern sie zum Nachweis der Befreiungsvoraussetzung geeignet sind.

Bei Existenzgründung: 

  • Für den Antrag sind keine besonderen Nachweise erforderlich

Formulare

Formulare:

  • Antrag auf Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • online (Link einfügen sobald eingerichtet)

oder schriftlich

Voraussetzungen

Freischaffende Kammermitglieder sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Eintragung bei der Architektenkammer eine durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen des § 11 Abs. 1 Niedersächsisches Architektengesetz aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz ist im Eintragungsverfahren nachzuweisen.

Von der Versicherungspflicht wird auf Antrag befreit, wer den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Ruhestandes, Krankheit oder Elternzeit, nicht ausübt. Dem Antrag sind geeignete Nachweise beizufügen, die belegen, dass der Befreiungsgrund vorliegt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klagemöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht Hannover.

Verfahrensablauf

Der Befreiungsantrag ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter „erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen. Über den Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer durch Bescheid.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Bearbeitungsdauer

In der Regel 2 – 6 Wochen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an. 

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Niedersachsen. am 13.09.2018

Version

Technisch erstellt am 14.02.2013

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Antrag auf Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Architektinnen und Architekten, Architektenkammer, Berufshaftpflichtversicherung, Nachweis, Architekt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024