Architektenliste Eintragung Befreiung von der Berufshaftpflichtversicherung für freischaffende Architektinnen und ArchitektenOnline erledigen

    Antrag auf Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Architektinnen und Architekten

    Freischaffende Kammermitglieder können aus persönlichen Gründen auf Antrag von der Verpflichtung befreit werden, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

    Beschreibung

    Die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt", "Innenarchitektin" oder "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitektin" oder "Landschaftsarchitekt" und "Stadtplanerin" oder "Stadtplaner" darf nur führen, wer unter der jeweiligen Bezeichnung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen, das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland oder das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister eingetragen ist. Die bei der Architektenkammer Niedersachsen eingetragenen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner (Kammermitglieder) werden ergänzend mit dem Zusatz "freischaffend" eingetragen, wenn sie ihren Beruf eigenverantwortlich und unabhängig ausüben.

    Freischaffende Kammermitglieder sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Eintragung bei der Architektenkammer eine durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen des § 11 Abs. 1 Niedersächsisches Architektengesetz aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz ist im Eintragungsverfahren nachzuweisen. Freischaffende Kammermitglieder, die keine Berufshaftpflichtversicherung (mehr) unterhalten, sind aus der Architektenliste zu streichen.

    Von der Versicherungspflicht wird auf Antrag befreit, wer den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Ruhestandes, Krankheit oder Elternzeit, nicht ausübt.

    Ebenso wird von der Versicherungspflicht auf Antrag befreit, wer bei erstmaliger Eintragung in die Architektenliste mit dem Zusatz "freischaffend" eine eigenverantwortliche Tätigkeit für andere noch nicht ausübt. Diese Befreiung im Zusammenhang mit einer Existenzgründung wird für längstens ein Jahr erteilt. 

    Online-Dienst

    Antrag auf Befreiung von dem Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

    ID: L100040_415080492

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 470-8700

    Fax: 0531 470-3869

    E-Mail: ea@braunschweig.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Architektenkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 5

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 28096-0

    Fax: 0511 28096-19

    E-Mail: info@aknds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    bei Ruhestand:

    • Bescheinigung des Steuerberaters/Finanzamts über die Abmeldung des Büros oder Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides aus dem sich ergibt, dass keine Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt wurden

    bei Elternzeit:

    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder Elterngeldbescheid

    bei Krankheit:

    • ärztliche Bescheinigung zur Berufsunfähigkeit oder Bescheid der Bayerischen Architektenversorgung zur Berufsunfähigkeitsrente 

    Gegebenenfalls können auch andere Unterlagen eingereicht werden, sofern sie zum Nachweis der Befreiungsvoraussetzung geeignet sind.

    Bei Existenzgründung: 

    • Für den Antrag sind keine besonderen Nachweise erforderlich

    Formulare

    Formulare:

    • Antrag auf Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    • online (Link einfügen sobald eingerichtet)

    oder schriftlich

    Voraussetzungen

    Freischaffende Kammermitglieder sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Eintragung bei der Architektenkammer eine durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen des § 11 Abs. 1 Niedersächsisches Architektengesetz aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz ist im Eintragungsverfahren nachzuweisen.

    Von der Versicherungspflicht wird auf Antrag befreit, wer den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Ruhestandes, Krankheit oder Elternzeit, nicht ausübt. Dem Antrag sind geeignete Nachweise beizufügen, die belegen, dass der Befreiungsgrund vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klagemöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht Hannover.

    Verfahrensablauf

    Der Befreiungsantrag ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter "erforderliche Unterlagen" genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen. Über den Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer durch Bescheid.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 2 - 6 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Niedersachsen. am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Architekt, Berufshaftpflichtversicherung, Nachweis, Architektenkammer, Antrag auf Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Architektinnen und Architekten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de