Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden.

    Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":

    • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
    • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
    • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
    • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    ID: L100040_494126439

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 185 9995-0100((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer))

    Fax: +49 185 9995-0105((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer))

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 06.12.2021 (von: Mura, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
    • Meldebescheinigung
    • Sofern erforderlich:
      • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
      • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
      • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
      • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
      • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)

    Fristen

    Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Beitragsservice, Rundfunkgebühren, Beitragspflicht, GEZ, Rundfunkbeitrag, RF, Abmeldung, Dritte Programme, Rundfunkgerät, HR, BR, NDR, ARD, ZDF, Rundfunkfinanzierung, Fernsehen, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Änderung, Fernsehgebühr, Hörfunk, Deutschlandradio, Ummeldung, Fernsehgebührenpflicht, Radio, GEZ-Abmeldung, Rundfunk, Rundfunkgebühr, SWR, WDR, Haushaltsabgabe, MDR

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)