Sachverständige für Hunde

    Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    Beschreibung

    Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.

    Online-Dienste

    Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    ID: L100040_483538641

    Beschreibung

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    Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    ID: L100040_514677027

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser. Für Antragstellende anderer Bundesländer liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).

    Landkreis Rotenburg (Wümme)
    Veterinäramt
    Hopfengarten 2
    27356 Rotenburg (Wümme)

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Calenberger Straße 2

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 1200

    E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veterinäramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 04261 983-2399

    Telefon Festnetz: 04261 983-2357

    E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Rotenburg (Wümme)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Öffnungszeiten

    Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-2855

    Fax: 04261 / 983-2897

    E-Mail: ea@lk-row.de

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    • Formloser Antrag auf Anerkennung als Prüfer/in für den Sachkundenachweis für Hundehalter/innen
    • Führungszeugnis
    • Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt

    Formulare

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

    Weitere Informationen werden Ihnen mit Erlass eines Bescheides mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    Nachdem Sie den formlosen Antrag und die einzureichenden Unterlagen vorgelegt haben, werden die Dokumente inhaltlich geprüft. Liegen alle benötigten Unterlagen vor, wird im Anschluss die Anerkennung erteilt.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    Erst nach Erhalt der Anerkennung dürfen Sie Sachkundeprüfungen abnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    Es fallen Gebühren nach Ziffer XVII.1 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV), die nach dem Verwaltungsaufwand bemessen werden. Der Gebührenrahmen beträgt 35,00 EUR - 700,00 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 12.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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