Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Hinweise für Hude (Oldb): Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
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Störung der Straßenbeleuchtung: Melder
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Hude (Oldb): Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Für Aufgaben der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet ist der Zweckverband Kommunalservice Nordwest zuständig.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zweckverbandes. Wenden Sie sich bitte bei entsprechenden Fragen an die Tel. Nr. 04222/94650 oder an die Internetadresse info@kommunalservice-nw.de .
Für Aufgaben der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet ist der Zweckverband Kommunalservice Nordwest zuständig.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zweckverbandes. Wenden Sie sich bitte bei entsprechenden Fragen an die Tel. Nr. 04222/94650 oder an die Internetadresse info@kommunalservice-nw.de .
Ansprechpartner
Gemeinde Hude (Oldb)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Bürger Service Büro Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag und Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr (Achtung: Kfz-Angelegenheiten nur mit Termin) Sozialamt Montag: 8:00 – 12:00 Uhr offene Sprechstunde Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
umgefahren, beschädigt, Unfall, Straßenbeleuchtung, angefahren, Haftpflicht