Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Schortens: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Bei Störungen der Straßenbeleuchtung in der Stadt Schortens wenden Sie sich bitte an die beauftragte swb AG:
Tel.: 0800 887-6060
Email: stoerungsannahme.beleuchtung@swb-gruppe.de
Bei Störungen der Straßenbeleuchtung in der Stadt Schortens wenden Sie sich bitte an die beauftragte swb AG:
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Email: stoerungsannahme.beleuchtung@swb-gruppe.de
Ansprechpartner
Stadt Schortens
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. und Do. 08.00 - 12.30 Uhr sowie 14.30 - 16.00 Uhr Di. 14.30 - 16.00 Uhr Mi. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
Unfall, Haftpflicht, umgefahren, angefahren, Straßenbeleuchtung, beschädigt