Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Meldung defekter Straßenbeleuchtung

    ID: L100040_501147271

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    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2023

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Meldung defekter Straßenbeleuchtung

    ID: L100040_574538099

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    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Schortens: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Bei Störungen der Straßenbeleuchtung in der Stadt Schortens wenden Sie sich bitte an die beauftragte swb AG:

    Tel.: 0800 887-6060
    Email: stoerungsannahme.beleuchtung@swb-gruppe.de

    Bei Störungen der Straßenbeleuchtung in der Stadt Schortens wenden Sie sich bitte an die beauftragte swb AG:

    Tel.: 0800 887-6060
    Email: stoerungsannahme.beleuchtung@swb-gruppe.de

    Ansprechpartner

    Stadt Schortens

    Adresse

    Hausanschrift

    Oldenburger Straße 29

    26419 Schortens

    Öffnungszeiten

    Mo. und Do. 08.00 - 12.30 Uhr sowie 14.30 - 16.00 Uhr Di. 14.30 - 16.00 Uhr Mi. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 982

    Fax: 04461 982-101

    E-Mail: rathaus@schortens.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.10.2012

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2012

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Unfall, Haftpflicht, umgefahren, angefahren, Straßenbeleuchtung, beschädigt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024