Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

    Hinweise für Wunstorf: Straßenbeleuchtung

    Allgemeine Informationen

    Die Straßenbeleuchtung erfüllt eine Vielzahl an Aufgaben im Straßenraum: Neben gestalterischen Gesichtspunkten verbessert die Straßenbeleuchtung auch die allgemeine Verkehrssicherheit in der Dämmerung und den Nachtstunden. Ebenso wird durch die Straßenbeleuchtung nicht nur das allgemeine Sicherheitsgefühl verbessert, sie trägt auch aktiv zur Sicherheit bei, wenn dunkle Angsträume beseitigt werden.  

    In Wunstorf gibt es über 6.000 Leuchtpunkte in der Straßenbeleuchtung, die meisten sind bereits auf energiesparende Leuchtmittel wie beispielsweise LED umgerüstet. LED-Leuchten sind nicht nur energiesparend, sie sind auch insektenfreundlich. Durch die fortschreitende Umrüstung auf LED leistet die Stadt Wunstorf somit einen Beitrag zum Umweltschutz.



    Allgemeine Informationen

    Die Straßenbeleuchtung erfüllt eine Vielzahl an Aufgaben im Straßenraum: Neben gestalterischen Gesichtspunkten verbessert die Straßenbeleuchtung auch die allgemeine Verkehrssicherheit in der Dämmerung und den Nachtstunden. Ebenso wird durch die Straßenbeleuchtung nicht nur das allgemeine Sicherheitsgefühl verbessert, sie trägt auch aktiv zur Sicherheit bei, wenn dunkle Angsträume beseitigt werden.

    In Wunstorf gibt es über 6.000 Leuchtpunkte in der Straßenbeleuchtung, die meisten sind bereits auf energiesparende Leuchtmittel wie beispielsweise LED umgerüstet. LED-Leuchten sind nicht nur energiesparend, sie sind auch insektenfreundlich. Durch die fortschreitende Umrüstung auf LED leistet die Stadt Wunstorf somit einen Beitrag zum Umweltschutz.



    Online-Dienste

    Anfrage an den Straßenbaulastträger

    ID: L100040_503416432

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.07.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Anfrage an den Straßenbaulastträger

    ID: L100040_609833705

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2025

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgertipps - Mängelmelder

    ID: L100040_478274982

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgertipps - Mängelmelder

    ID: L100040_609833742

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2025

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Straßenbeleuchtung

    Stadt Wunstorf
    Baubetriebshof Wunstorf
    Sahlenkamp 5
    31515 Wunstorf

    Stadt Wunstorf
    Baubetriebshof Wunstorf
    Sahlenkamp 5
    31515 Wunstorf

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Baubetriebshof (Stadt Wunstorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sahlenkamp 5

    31515 Wunstorf

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Der Baubetriebshof im Gewerbepark Süd ist Montag bis Donnerstag von 07:00 - 16:00 Uhr und Freitag 07:00 - 12:00 Uhr für Besucherinnen und Besucher durchgehend geöffnet. Außenstelle Großenheidorn: 31515 Wunstorf, An der Mehrzweckhalle 1 (Gewerbegebiet Am Bahnhof); Annahme von Rasenrückschnitt ist nur von Mitte März bis Mitte November - Mittwochs zwischen 16:00 und 18:00 Uhr möglich. Die Anlieferung von Grüngut kann durch Fahrzeuge mit Anhänger nur noch bei der Deponie Kolenfeld erfolgen. Die Betriebsstätten des Baubetriebshofes dürfen nur noch Pkw ohne Anhänger auf die Rampen lassen!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-300

    E-Mail: Baubetriebshof@wunstorf.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Hauptstandort & Lieferanschrift: 31515 Wunstorf, Sahlenkamp 5 (Gewerbepark Süd) Achtung, die Postanschrift (31515 Wunstorf, Südstr. 1) ist nicht die Lieferanschrift! Der städtische Baubetriebshof (Fachdienst 680) ist als städtischer Hilfsbetrieb mit der Erhaltung der städtischen Infrastruktur betraut, kümmert sich aber auch um die organisatorisch/technische Hilfestellung bei der Durchführung von städtischen Großereignissen, beispielsweise des Schützenfestes. Auf dem Baubetriebshof arbeiten ca. 85 Kolleginnen und Kollegen in vorwiegend handwerklich geprägten Berufsfeldern. Der Baubetriebshof verfügt über einen modernen Geräte und Maschinenpark.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 09.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Straßenbeleuchtung

    Es gibt rechtlich keine Verpflichtung eine Straßenbeleuchtung vorzuhalten, bzw. die gesamte Nacht zu betreiben.

    Es gibt rechtlich keine Verpflichtung eine Straßenbeleuchtung vorzuhalten, bzw. die gesamte Nacht zu betreiben.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.10.2012

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2012

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Unfall, Haftpflicht, umgefahren, angefahren, Straßenbeleuchtung, beschädigt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024