Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Hinweise für Wunstorf: Straßenbeleuchtung
Die Straßenbeleuchtung erfüllt eine Vielzahl an Aufgaben im Straßenraum: Neben gestalterischen Gesichtspunkten verbessert die Straßenbeleuchtung auch die allgemeine Verkehrssicherheit in der Dämmerung und den Nachtstunden. Ebenso wird durch die Straßenbeleuchtung nicht nur das allgemeine Sicherheitsgefühl verbessert, sie trägt auch aktiv zur Sicherheit bei, wenn dunkle Angsträume beseitigt werden.
In Wunstorf gibt es über 6.000 Leuchtpunkte in der Straßenbeleuchtung, die meisten sind bereits auf energiesparende Leuchtmittel wie beispielsweise LED umgerüstet. LED-Leuchten sind nicht nur energiesparend, sie sind auch insektenfreundlich. Durch die fortschreitende Umrüstung auf LED leistet die Stadt Wunstorf somit einen Beitrag zum Umweltschutz.
Online-Dienste
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Bürgertipps - Mängelmelder
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zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Straßenbeleuchtung
Stadt Wunstorf
Baubetriebshof Wunstorf
Sahlenkamp 5
31515 Wunstorf
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Di., Do., Fr. 09.00-12.00 Uhr Do. 14.30-17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-407
E-Mail: Strassenbau@wunstorf.de
Kontaktperson
Herr Thomas Gehrke
86.06 - Team Infrastruktur Straße
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 6160
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wunstorf: Straßenbeleuchtung
Es gibt rechtlich keine Verpflichtung eine Straßenbeleuchtung vorzuhalten, bzw. die gesamte Nacht zu betreiben.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtung, angefahren, Unfall, beschädigt, Haftpflicht, umgefahren