Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Hinweise für Northeim: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Die Stadtwerke Northeim betreuen im Auftrag der Stadt Northeim die öffentliche Straßenbeleuchtung für die Kernstadt und alle Northeimer Ortschaften. Insgesamt gibt es in Northeim etwa 3.000 Straßenlaternen, die zur Verkehrssicherheit und Lebensqualität in der Kreisstadt beitragen.
Online-Dienst
Straßenbeleuchtung-Störung | Stadtwerke
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadtwerke Northeim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 6005-0
E-Mail: info@stadtwerke-northeim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Hinweise für Northeim: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Falls Ihnen irgendwo im Stadtgebiet oder in einer Northeimer Ortschaft eine defekte Lampe aufgefallen ist, können Sie direkt auf der Internetseite der Stadtwerke unter Angabe des Standortes und ggf. einer kurzen Mängelbeschreibung schnell und einfach die Störung melden.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
umgefahren, Straßenbeleuchtung, beschädigt, Unfall, angefahren, Haftpflicht