Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
Sie betreiben als juristische Person ein Gaststättengewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen der zuständigen Gaststättenbehörde unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
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Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
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zuständige Stelle
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Zuständigkeit
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Johannes Bosselmann
Herr Michael Schmidt
FB III - Ordnung
Hausanschrift
Fax: 05193 93-190
Telefon Festnetz: 05193 93-300
E-Mail: andrea.dettmer@schneverdingen.de
Herr Kai Heumann
Herr Jens-Uwe Eimer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-906
Fax: 05193 93-190
E-Mail: jens.uwe.eimer@schneverdingen.de
Herr Uwe Kändler
Herr Björn-Rudolf Broocks
Frau Sandra Kutschke
Frau Dorit Schinschick
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-612
Frau Swantje Böhling
Herr Börje Carlsson
Herr Andreas Jung
Frau Ann-Kathrin Miesner
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Ina Hanke
Frau Andrea Dettmer
Hausanschrift
Fax: 05193 93-190
Telefon Festnetz: 05193 93-300
E-Mail: andrea.dettmer@schneverdingen.de
Herr Hans-Peter Heitmann
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
Stichwörter
Ordnungsamt
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Heidekreis
Adresse
Hausanschrift
Internet
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 818-8100
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
- bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Formulare
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
Fristen
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - erstatten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 19.01.2021
Stichwörter
GmbH, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vertretungsberechtigung, AG, Wechsel in der Geschäftsführung, Verein, Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen, Geschäftsführer, Geschäftsführerwechsel