Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen AnzeigeOnline erledigen

    Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

    Sie betreiben als juristische Person ein Gaststättengewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen der zuständigen Gaststättenbehörde unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

    Online-Dienst

    Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

    ID: L100040_487838826

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

    Zuständigkeit

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Stadt Rinteln - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste (Amt 32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 19

    31737 Rinteln

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 80  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05751 403300

    Fax: 05751 403249

    E-Mail: buergerbuero@rinteln.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Schaumburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
    • ggf. Vertretungsvollmacht
    • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
    • bei Alkoholausschank:
      • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)

    Formulare

    - Anzeige eines Gaststättengewerbes

    - Onlineverfahren möglich: ja

    - Schriftform erforderlich: ja

    - Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    - Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.

    - Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

    Fristen

    Die Anzeige müssen Sie unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - erstatten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 19.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Stichwörter

    GmbH, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vertretungsberechtigung, AG, Wechsel in der Geschäftsführung, Verein, Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen, Geschäftsführer, Geschäftsführerwechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de