Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater Abnahme

    Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberaterin/Steuerberater Zulassung

    Beschreibung

    Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die in den entsprechenden Staaten zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt sind, können eine sogenannte Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben, wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

    Online-Dienst

    Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberaterin/Steuerberater

    ID: L100040_464361501

    Beschreibung

    Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die in den entsprechenden Staaten zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt sind, können eine sogenannte Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben, wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

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    Zahlungsweise

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Bewerber/die Bewerberin im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig ist oder, sofern der Bewerber/die Bewerberin keine Tätigkeit ausübt, er/sie seinen/ihren Wohnsitz hat. Sollte er/sie im Ausland ansässig sein, ist die Kammer zuständig, in deren Kammerbezirk die beabsichtigte Niederlassung liegt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 20

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 28890-0

    Fax: 0511 28340-32

    E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischof-Janssen-Straße 31

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 309-0

    E-Mail: ea@landkreishildesheim.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang
    • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
    • beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse
    • Diplome und Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater/-in
    • beglaubigte Abschrift der Zeugnisse und Tätigkeitsbescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit
    • Nachweise über die Arbeitszeit
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
    • Bescheinigung von der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, durch die nachgewiesen wird, dass die Bewerberin/der Bewerber eine Befähigung erlangt hat, mit der sie/er im Mitgliedstaat, Vertragstaat oder in der Schweiz zur Hilfe in Steuersachen befugt ist;
    • eine Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Berufsausübung in einem Mitgliedstaat, Vertragsstaat oder in der Schweiz, sofern dieser Staat einen in einem Drittland erworbenen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis anerkannt hat
    • Nachweis über Kenntnisse, die in den Prüfungsgebieten erlangt wurden, die laut Antrag entfallen sollen
    • Bei Herkunftsstaaten, bei denen der Beruf der Steuerberaterin/des Steuerberaters nicht reglementiert ist, zusätzlich
      • ein Nachweis über eine zweijährge Tätigkeit im steuerberatenden Beruf in den vorhergehenden zehn Jahren in einem Mitgliedstaat, Vertragsstaat oder in der Schweiz sowie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Bewerberin/der Bewerber auf die Ausübung des Berufs der Steuerberaterin/des Steuerberaters vorbereitet wurde

    Formulare

    Der Antrag kann über das Antragsportal der Steuerberaterkammern gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Durchführung der Eignungsprüfung nach Einreichen der vollständigen Unterlagen)

    1 Monat (Bestätigung des Empfangs der Unterlagen bzw. Mitteilung, welche Unterlagen fehlen)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Neben der Zulassungsgebühr entstehen auch Kosten für die Abnahme der Prüfung.

    Zulassungsgebühr gemäß §39 Abs. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG): Gebühr 200.00 EUR

    Prüfungsgebühr gemäß §39 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG): Gebühr 1200.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 18.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Stichwörter

    Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberaterin/Steuerberater Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English