Oberschule AufnahmeOnline erledigen

    An der Oberschule anmelden

    Wenn Sie ihr Kind nach der Grundschule an einer Oberschule anmelden möchten, dann können Sie das direkt bei der (nächstgelegenen) Oberschule tun.

    Beschreibung

    Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie kann mit einem gymnasialen oder ohne ein gymnasiales Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben

    • jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6),
    • jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch  oder
    • überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50% des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet)

    erteilt werden.

    Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.

    Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Überwiegend schulzweigbezogener Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Schulzweigen (Hauptschulzweig, Realschulzweig, evtl. Gymnasialzweig) unterrichtet werden können oder im nichtgymnasialen Angebot der Unterricht überwiegend schulformbezogen erteilt wird.

    Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, sebstständiges Lernen und fördert sozials Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

    Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsausbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.

    Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Oberschule der Hauptschulabschluss erworben werden.

    Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

    • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
    • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
    • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt.

    Eine Oberschule kann als offene, teilgebundene und voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.

    Hinweise für Hannover: Oberschule

    Die Oberschule startete zum Schuljahr 2015/16 in Hannover als neue Schulform und umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. 

    Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule fachleistungsdifferenziert gemeinsam in einer Klasse erteilt werden. Diese Schulform bietet in einem überschaubaren Rahmen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Leistungspotentialen ein Lernen voneinander und miteinander.

    Die Pflichtfremdsprache in der Oberschule ist Englisch. In den Schuljahrgängen 6 bis 10 bietet diese Schulform ein Wahlpflichtunterrichtsangebot an, das in allen Schuljahrgängen grundsätzlich vier Wochenstunden umfasst. Ab dem 6. Schuljahrgang nehmen Schülerinnen und Schüler

    • entweder an einem durchgängigen Wahlpflichtkurs in der zweiten Fremdsprache mit vier Wochenstunden 
    • oder an zwei Wahlpflichtkursen in unterschiedlichen anderen von der Schule angebotenen Fächern mit jeweils zwei Wochenstunden teil.

    An dieser Schulform wird den Schülerinnen und Schülern im Jahrgang 9 und 10 entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung in den Bereichen Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales ermöglicht.

    Berufsorientierung

    Die Oberschule bietet einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung mit Kooperationspartnern wie den berufsbildenden Schulen, der Berufsberatung der Arbeitsagentur, den Kammern, insbesondere den ausbildenden Betrieben und Bildungsträgern an.

    Zu den Maßnahmen zählen unter anderem:

    • Schülerbetriebspraktika,
    • Betriebserkundungen,
    • Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen,
    • berufspraktische Projekte und
    • praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts.

    Ab dem 7. Schuljahrgang werden berufsorientierende, ab dem 9. Schuljahrgang entsprechend der Schwerpunktbildung berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an insgesamt mindestens 60 Tagen durchgeführt; für Schülerinnen und Schüler, die ein Profilangebot wählen, finden die Maßnahmen an insgesamt mindestens 30 Tagen statt.

    Abschlüsse

    Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

    • Erweiterter Sekundarabschluss I,
      der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gesamtschule sowie an einem beruflichen Gymnasium berechtigt.
    • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
    • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

    Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.

    Zusätzliche Ganztagsangebote

    Die Oberschulen in städtischer Trägerschaft sind zweizügige Schulen mit unterschiedlichen Ganztagsangeboten.

    Online-Dienst

    Schulstandorte (Übersichtskarte)

    ID: L100040_537960339

    Beschreibung

    Schulstandorte nach Schulformen im Geoinformationssystem der Landeshauptstadt Hannover

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Oberschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 40.06.231 - OBS Pestalozzischule

    Adresse

    Hausanschrift

    Eisteichweg 5-7

    30559 Hannover

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-32805

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32812

    E-Mail: pestalozzischule@hannover-stadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hannover - 40.06.230 - OBS Peter-Ustinov-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordfeldstr. 2

    30459 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-40588

    Fax: +49 511 168-39787

    E-Mail: peter-ustinov-schule@hannover-stadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hannover - 40.06.232 - OBS Heisterbergschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Tegtmeyerallee 33

    30453 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-34137

    Fax: +49 511 168-34111

    E-Mail: heisterbergschule@Hannover-Stadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Verpflichtend:

    • Anmeldeformular der aufnehmenden Oberschule. Sie können sich das Formular in der Schule vorher abholen oder Sie erhalten es es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch auf der Homepage der Schule oder beim Schulträger herunterladen.
    • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Jahrgangs zum Anmeldetermin und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Jahrgangs.
    • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
    • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf

    nach Rücksprache mit der Schule:

    • ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in der Grundschule, d.h. ggf. mitbringen)
    • ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
    • ggf. Schwimmabzeichen
    • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
    • ggf. Meldebescheinigung
    • ggf. Sorgerechtsbescheinigung
    • ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

    Formulare

    • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
    • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich - z.B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Voraussetzungen

    • Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).
    • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Oberschule angemeldet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung an einer Oberschule muss direkt bei der Oberschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen (z.B. Corona-Pandemie) kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).

    Fristen

    • Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferie
    • Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.

    Kosten

    Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Oberschule (z. B. Hauptschule an Oberschule, Gymnasium an Oberschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

    Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Oberschule nach Umzug (z. B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 09.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    allgemeinbildende Schule, Ganztagsschule, Anmeldung, Gymnasium, Schule

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de