Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden.
Beschreibung
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Hinweise für Friesland: Für Eltern,Tagespflegepersonen und Interessierte: Alle Informationen zur Kindertagespflege
Unter Kindertagespflege versteht man die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern durch eine geeignete Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen.
Kindertagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot, das auf den individuellen Bedarf des Kindes und seiner Familie zugeschnitten werden kann.
Das Betreuungsangebot eignet sich für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, jedoch in erster Linie für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Für ältere Kinder kann diese Form der Betreuung unter Umständen ergänzend zum Besuch einer Kindertagesstätte oder zum Besuch einer Ganztagsgrundschule erfolgen.
Kindertagespflegepersonen werden durch eine bundesweit anerkannte Qualifizierung auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Zudem müssen sie weitere Voraussetzungen erfüllen, um vom öffentlichen Jugendhilfeträger als geeignet eingestuft zu werden und gegebenenfalls eine Tagespflegeerlaubnis zu erhalten.
Sie suchen eine Tagespflegeperson?
Anhand der am Ende dieser Seite hinterlegten Liste haben interessierte Eltern die Möglichkeit mit Tagespflegepersonen in Kontakt zu treten. Alle in der Liste geführten Tagespflegepersonen sind durch den Landkreis Friesland geprüft.
Die Liste ist nicht abschließend. Weitere Tagespflegepersonen können Sie im nächsten Familien- und Kinderservicebüro Ihres Wohnortes anfragen.
Online-Dienste
Anlage 1 zum Antrag auf Förderung in Kindertagespflege
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Vertrauensniveau
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Antrag auf Förderung in Kindertagespflege
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Antrag nach § 23 SGB VIII auf Erstattung von Aufwendungen für Beiträge der Kindertagespflegeperson
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zuständige Stelle
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Vollständig ausgefüllte Förderungsanträge richten Sie bitte an:
Landkreis Friesland
Jugend, Familie, Schule und Kultur
Lindenallee 1
26441 Jever
E-Mail: kindertagespflege@friesland.de
Zuständigkeit
Die Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt.
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Fachberatung sowie Prüfung zur Eignung als Kindertagespflegeperson:
Frau Budde
Tel.: 04451 / 953 - 535
E-Mail: j.budde@friesland.de
Förderung zur Kindertagespflege und Prüfung eines Kostenbeitrages:
Frau Gerhardt
Tel. 04461 / 919-2351
E-Mail: i.gerhardt@friesland.de
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-0
Fax: 04461 919-7700
Kontaktperson
Frau Budde
Frau Gerhardt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle fünf Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
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Bezüglich der Überprüfung der Eignung als Tagespflegeperson und der dafür erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an Frau Budde, die Sie nach einem persönlichen Eignungsgespräch gerne beraten.
Möglichkeit der finanziellen Förderung Ihres Kindes in Kindertagespflege
Die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen einer Betreuung in Kindertagespflege je nach Alter Ihres Kindes entnehmen Sie bitte § 24 SGB VIII in Verbindung mit der jeweils gültigen Satzung des Landkreises Friesland zur Kindertagespflege. Sofern dies erfüllt ist, besteht ggf. die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch den Landkreis Friesland.
Der Landkreis Friesland prüft die Möglichkeit einer Förderung auf Antrag und benötigt daher von Ihnen den am Ende dieser Seite als PDF-Datei abgebildeten Antrag auf Förderung in Kindertagespflege vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen. Bitte reichen Sie den Antrag möglichst vier Wochen vor Beginn der Betreuung ein, damit Sie sofern alle erforderlichen Nachweise vorgelegt wurden möglichst vorab einen Bescheid erhalten, mit der Mitteilung ob eine Förderung erfolgen kann und in welchem Umfang und für welchen Zeitraum.
Für Fragen hierzu steht Ihnen Frau Gerhardt gerne zur Verfügung.
Formulare
Sind jeweils bei den Jugendämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu erfragen.
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Alle zur Zeit gültigen Anträge für Eltern sowie Vordrucke und Informationen für Tagespflegepersonen sind als PDF zum Download am Ende dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Davon ist auszugehen, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt.
Ebenso bedarf sie guter Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.
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Sie möchten Tagespflegeperson werden?
Wenn Sie gerne konkret wissen möchten, wie die Prüfung der Eignung erfolgt und welche Voraussetzungen in der Kindertagespflege zu erfüllen sind, dann setzen Sie sich bitte mit der sozialpädagogischen Fachberatungskraft (Frau Budde) der Kindertagespflege in Verbindung.
Rechtsbehelf
Die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt einen Verwaltungsakt dar. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist daher aufzunehmen.
Statthafte Rechtsbehelfe: Klage
Verfahrensablauf
Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und dem örtlichen Jugendamt zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit, wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.
Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis haben die zuständigen örtlichen Jugendämter individuelle Verfahren entwickelt. Die genauen Abläufe sind vor Ort zu erfragen.
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.
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Wenn eine Förderung gezahlt wird, wird gleichzeitig geprüft, ob ggf. von den Eltern ein Kostenbeitrag erhoben wird. Die Höhe des Kostenbeitrages ist ebenfalls in der Satzung geregelt und abhängig vom Einkommen der Eltern.
Hinweise (Besonderheiten)
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Hinweis:
Bei dem Vordruck für einen Betreuungsvertrag handelt es sich ausschließlich um einen Mustervertrag.
Dieser Mustervertrag ist an den üblichen Betreuungsverträgen angelehnt und kann den jeweiligen Bedarfen nach geändert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Für Eltern,Tagespflegepersonen und Interessierte: Alle Informationen zur Kindertagespflege
- Für Tagespflegepersonen: Einverständniserklärung zur Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten auf der Internetseite
- Für Tagespflegepersonen: Muster-Betreuungsvertrag
- Liste Großtagespflegestellen im LK Friesland
- GTP Antrag monatl. Zuschuss Miet- und Nebenkosten
- Antrag auf Förderung in Kindertagespflege
- Film zur Kindertagespflege
- Vordruck Stundennachweis
- Vordruck Stundennachweis
- Antrag TPP Zuschuss Spiel u. Beschäftigungsmaterial, Mobiliar oder Renovierungskosten
- Merkblatt zum Antrag auf Förderung in Kindertagespflege
- Antrag TPP Zuschuss ext. Fortbildungskosten
- Antrag TPP Zuschuss Unfallv, KV, PV u. Alterssicherung
- Satzung Kindertagespflege ab dem 01.01.2023
- Liste der Kindertagespflegepersonen im LK Friesland
- Für Tagespflegepersonen: Anlage zum Betreuungsvertrag
- Sicherheitsregeln im Umgang mit Tieren
- Quereinstieg als Tagesvater: Kinderbetreuung ist auch was für Männer
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 28.07.2021
Stichwörter
Kindertagespflege, Kind, Kinderbetreuung, Kinder, Kindertagesbetreuung