Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden.
Beschreibung
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Hinweise für Delmenhorst: Kindertagespflege: Erlaubnis
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Familien- und Kinderservicebüro
Beschreibung
Das Familien- und Kinderservicebüro ist Anlaufstelle für Familien im Bereich der Kindertagesbetreuung. Es bietet Beratung, Unterstützung und Vermittlung aus einer Hand. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren über Angebot und Lage der örtlichen Kindertagesstätten und sind bei der Suche nach einem Betreuungsplatz behilflich. Die Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten werden im Familien- und Kinderservicebüro zentral vergeben. Hier werden Tagesmütter und Tagesväter vermittelt und individuelle und flexible Betreuungsangebote erstellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Kosten und über mögliche Zuschüsse.
Das Familien- und Kinderservicebüro hat zwei verlässliche Tagespflegestellen eingerichtet, in denen jeweils zwei Plätze für Notfälle frei gehalten werden. Hier kann Ihr Kind bei Erkrankung oder Ausfall Ihrer Tagesmutter kurzfristig betreut werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen Tagespflegepersonen auf ihre Eignung und Qualifikation. In Kooperation mit der Evangelischen Familienbildungsstätte werden alle Tagesmütter und Tagesväter in einem 160 Stunden umfassenden Curriculum nach den bundeseinheitlichen Qualitätsstandards des Deutschen Jugendinstituts qualifiziert und auf Ihre Aufgabe vorbereitet. Auch die fortlaufende Weiterbildung der Tagespflegepersonen wird gefördert und überwacht.
Das Familien- und Kinderservicebüro bietet in den Oster-, Sommer- und Herbstferien eine Betreuung während der Ferien an.
Eine Mitarbeiterin sucht im Rahmen eines Besuchsdienstes Eltern mit Neugeborenen zu Hause auf und überreicht bei dem angekündigten Besuch neben einem Präsent umfangreiches Informationsmaterial. Die Mitarbeiterin nimmt sich Zeit - auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten.
Das Familien- und Kinderservicebüro ist Anlaufstelle für den Sonderfonds "Dabeisein" der Stiftung "Familie in Not" und berät über Zuschussmöglichkeiten. Anträge werden an das Land weitergeleitet.
Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Asylberwerberleistungsgestz erhalten, können hier einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen.
Adoptionsbewerber werden im Familien- und Kinderservicebüro auf ihre Eignung überprüft und Adoptivkinder in neue Familien vermittelt.
Adresse
Hausanschrift
- Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Kontakt
E-Mail: familienservicebuero@delmenhorst.de
Telefon Festnetz: 04221 992900
Internet
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle fünf Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Formulare
Sind jeweils bei den Jugendämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu erfragen.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Davon ist auszugehen, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt.
Ebenso bedarf sie guter Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt einen Verwaltungsakt dar. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist daher aufzunehmen.
Statthafte Rechtsbehelfe: Klage
Verfahrensablauf
Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und dem örtlichen Jugendamt zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit, wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.
Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis haben die zuständigen örtlichen Jugendämter individuelle Verfahren entwickelt. Die genauen Abläufe sind vor Ort zu erfragen.
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 28.07.2021
Stichwörter
Kindertagespflege, Kinderbetreuung, Kind, Kinder, Kindertagesbetreuung