Familien- und Kinderservicebüro
Beschreibung
Das Familien- und Kinderservicebüro bietet im Bereich der Kinderbetreuung Beratung, Unterstützung und Vermittlung aus einer Hand. Hier können Sie sich über die Betreuungsangebote in Kindertagesstätten, Spielkreisen und in der Kindertagespflege informieren. Bei Bedarf wird Ihnen eine Kindertagespflegeperson vermittelt. Außerdem sind wir Ansprechpartner für Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket.
Sie suchen einen Kita-Platz in Delmenhorst? Das geht schnell und einfach über das Kita-Portal der Stadt Delmenhorst. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege unserer Stadt. Über das Portal können Sie Ihre Wunsch-Kitas auswählen und Ihr Kind auf die Warteliste setzen lassen. Die Betreuungsplätze für das neue Kitajahr werden in Delmenhorst einheitlich ab dem 01. März eines Jahres vergeben. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss am 31. Dezember des Vorjahres, an dem Ihre Anmeldung vollständig vorliegen sollte. Falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Anmeldung wünschen, wenden Sie sich bitte an das Familien- und Kinderservicebüro. Hier erfolgt auch Ihre direkte Anmeldung für die Kindertagespflege.
Kinder unter drei Jahren werden in Krippengruppen mit bis zu 15 Kindern in altersübergreifenden Gruppen oder durch eine Tagespflegeperson betreut. Die Plätze werden zentral bei uns vergeben. Seit 2013 haben auch Kinder die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Kinder unter einem Jahr haben einen Anspruch auf Förderung, wenn diese Leistung für die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder arbeitssuchend sind.
Kinder von 3 - 6 Jahren werden vorrangig in Kindertagesstätten betreut, die auch selbst ihre Plätze vergeben. Alternativ ist ebenfalls eine Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson möglich. Bei Fragen zur Anmeldung in einer Kindertagesstätte oder zur Vermittlung einer Kindertagespflegeperson melden Sie sich im Familien- und Kinderservicebüro. Kinder ab 3 Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Kinder ab 6 Jahren: Für Grundschulkinder, die am Nachmittag weine Betreuung benötigen, bieten einige Kindertagesstätten Hortgruppen an. Die Kinder gehen von der Schule direkt in die Horte, essen gemeinsam Mittag, erhalten Hausaufgabenbetreuung und können dort auch spielen. Die Plätze werden von den Kindertagesstätten vergeben. Inzwischen gibt es auch erste Schulen, die eine nachmittägliche Betreuung anbieten. Alternativ kann eine Betreuung durch eine Tagespflegeperson erfolgen.
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist die personenbezogene Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von null bis 13 Jahren durch eine qualifizierte Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) im familienähnlichen Umfeld. Wie im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege beschrieben gilt, die Kindertagespflege neben der Betreuung von Kindern von null bis drei Jahren als gleichwertiges Betreuungsangebot, das öffentlich gefördert wird.
Diese Betreuungsform bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren ein hohes Maß an individueller Zuwendung und Förderung, weshalb sich immer mehr Eltern für die Kindertagespflege entscheiden. Die Betreuung der Kinder erfolgt zumeist stunden- oder tageweise. Sie kann auch in Verbindung mit anderen Betreuungsformen wie Krippe, Kindergarten, Schule oder Hort genutzt werden.
Ausbildung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater
Sie nehmen an einem Qualifizierungskurs nach dem Ausbildungsplan des Deutschen Jugendinstitutes teil, der 300 Unterrichtseinheiten nach dem Qualifizierungshandbuch der Kindertagespflege (QHB) umfasst.
Die Ausbildung umfasst unter anderem folgende Inhalte:
- rechtliche und finanzielle Grundlagen
- Aufgaben und Alltag in der Kindertagespflege
- Zusammenarbeit mit den Eltern
- Förderung der Kinder
- Ernährung & gesundes Leben
- Erziehungssituationen
- Spielorte und Entwicklungsräume
Außerdem müssen Praktika in einer Kindertageseinrichtung und in der Kindertagespflege absolviert werden. Nach Abschluss Ihrer Qualifizierung werden Sie in Ihrer Arbeit mit den Kindern auch weiterhin von den Mitarbeiter*innen des Familien- und Kinderservicebüros begleitet und unterstützt. Um Ihre theoretischen Fachkenntnisse auch nach der Ausbildung weiter zu vertiefen, erhalten Sie regelmäßige Angebote über Fortbildungsmöglichkeiten.
Sie sind neugierig geworden und finden sich in den Aufgaben einer Tagespflegeperson wieder? Gerne informieren und beraten wir Sie umfassend und weiterführend und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur qualifizierten Kindertagespflegeperson. Wir freuen uns auf Sie!
Besuchsdienst für Eltern mit Neugeborenen
Zur Geburt Ihres Babys überbringt eine Mitarbeiterin, bei einem angekündigten Besuch, ein Präsent mit Glückwünschen der Stadt. Sie stellt Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung und berät über die Betreuungsangebote vor Ort. Auf Wunsch werden Sie auch bei der Vermittlung schneller und unbürokratischer Hilfen unterstützt.
Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die noch eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen diese Unterstützung. Anspruch haben Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Folgende Leistungen sind enthalten:
- Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- angemessene Lernförderung
- Übernahme der Kosten der Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Zuschuss zu Mitgliedsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, wobei hier hier eine Altersgrenze von 18 Jahren gilt
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellen Ihren Antrag beim JobCenter. Alle anderen wenden sich an das Familien- und Kinderservicebüro.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04221 992900
Zuständigkeit für
Delmenhorst
- Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
- Förderung für Bildung und Teilhabe bei Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt besteht
- Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern/jungen Erwachsenen beantragen bei Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn ein laufender Leistungsbezug von Kinderzuschlag (BKGG) besteht
- Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Wohngeld besteht
- Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung