Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
Beschreibung
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.
2. Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:
- für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
- für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro
Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.
3. Schulbeförderung
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
4. Lernförderung
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.
5. Mehraufwendung für Mittagessen
Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.
Online-Dienste
Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen
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Vertrauensniveau
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Einreichung von Unterlagen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)
Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)
Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)
Internet
SGB II / AsylBLG / Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
27793 Wildeshausen
Kontaktperson
Herr Meyer
Zuständig für
- Sonstiges: Sachbearbeitung Buchstaben Schu - Z
E-Mail: soziales@wildeshausen.de
Telefon Festnetz: 04431 88-504
Fax: 04431 88-850
Frau Bakenhus
Zuständig für
- Sonstiges: Sachbearbeitung Buchstaben I - M
E-Mail: soziales@wildeshausen.de
Fax: 04431 88-850
Telefon Festnetz: 04431 88-505
Frau Bürger
Zuständig für
- Sonstiges: Sachbearbeitung Buchstaben F - H
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04431 88-501
E-Mail: soziales@wildeshausen.de
Fax: 04431 88-850
Frau Hense
Herr Rode
Frau Deeken
Zuständig für
- Sonstiges: Sachbearbeitung Buchstaben G - Q
Telefon Festnetz: 04431 88-515
E-Mail: grundsicherung@wildeshausen.de
Fax: 04431 88-850
Herr Böner
Zuständig für
- Sonstiges: Sachbearbeitung Buchstaben N - Schr
Hausanschrift
Fax: 04431 88-850
E-Mail: soziales@wildeshausen.de
Telefon Festnetz: 04431 88-513
N.
Zuständig für
- Sonstiges: Sachbearbeitung Buchstaben A - E
Fax: 04431 88-850
E-Mail: soziales@wildeshausen.de
Telefon Festnetz: 04431 88-514
Jobcenter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04431 85-0
Fax: 04431 85-200
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.
Hinweise für Wildeshausen: Bildungspaket für bedürftige Kinder
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
- Familien mit geringem Einkommen
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Wildeshausen: Bildungspaket für bedürftige Kinder
- Bildungs- und TeilhabepaketBildungspaket für bedürftige Kinder
- Bildungs- und TeilhabepaketBildungspaket für bedürftige Kinder
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023
Stichwörter
Cook und Chill, Wanderfahrt, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schulausflüge, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schulbeförderung, Bücher, Klassenfahrten, Wandertag, Busfahrkarte, Schulverpflegung, Schülerzeitkarte, Frischebaukasten, Schulausflug, Schulbus, Schülerbeförderung