Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen BewilligungOnline erledigen

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Beschreibung

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

    1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.

    2. Persönlicher Schulbedarf
    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:

    • für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
    • für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro

    Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

    3. Schulbeförderung
    Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

    4. Lernförderung
    Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

    5. Mehraufwendung für Mittagessen
    Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.

    6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.

    Hinweise für Nordhorn: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

    1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
      Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe übernommen.

    2. Persönlicher Schulbedarf
      Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) 174 Euro pro Schuljahr (Stand 01.01.2023)

    3. Lernförderung
      Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

    4. Mehraufwendung für Mittagessen
      Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.

    5. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
      Für Mitgliedsbeiträge, den Unterricht in künstlerischen Fächern oder auch Freizeiten werden 15 Euro monatlich berücksichtigt. Das monatliche Budget kann auch für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden.

    6. Schülerbeförderung
      Kosten für den Weg zur Schule, die nicht von Dritten übernommen werden, können erstattet werden. Im Wesentlichen betrifft dies Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Grafschaft Bentheim

    ID: L100040_474709006

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.

    Hinweise für Nordhorn: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    In der Regel ist der Landkreis Grafschaft Bentheim für die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zuständig.

    https://www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/buergerservice/dienstleistung/342

    Ausschließlich bei Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) werden Leistungen für Bildung und Teilhabe von der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn gewährt.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Nordhorn - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Büchereiplatz

    48529 Nordhorn

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr Dienstag (nur mit Termin): 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag (nur mit Termin): 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05921 878-400

    Telefon Festnetz: 05921 878291

    E-Mail: gisela.stahs@nordhorn.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
    • Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
    • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
    • Familien mit geringem Einkommen

    Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

    Hinweise für Nordhorn: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die selbst oder deren Eltern Ansprüche auf

    • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
    • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) oder auf
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    haben.

    Berechtigt sind auch Kinder und Jugendliche, deren Familien

    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Eine Berechtigung besteht ebenfalls, wenn durch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe erst eine Hilfebedürftigkeit ausgelöst wird.

    Die Altersgrenze für das Bildungspaket liegt grundsätzlich bei 25 Jahren. Abweichend hiervon ist die Berücksichtigung von Bedarfen für Bildung von Schülerinnen und Schülern, die Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen nach §§ 2 oder 3 AsylbLG erhalten, nicht an die Altersgrenze von 25 Jahren gebunden. Für die Leistungen zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit liegt hiervon abweichend die entsprechende Altersgrenze bei 18 Jahren.

    Verfahrensablauf

    Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Hinweise für Nordhorn: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Die Antragstellung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

    Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

    Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Stichwörter

    Wandertag, Wanderfahrt, Schülerbeförderung, Busfahrkarte, Schulausflug, Schulausflüge, Schulbeförderung, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schülerzeitkarte, Frischebaukasten, Schulverpflegung, Bücher, Schulbus, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Klassenfahrten, Cook und Chill

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de