Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
Beschreibung
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.
2. Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:
- für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
- für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro
Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.
3. Schulbeförderung
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
4. Lernförderung
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.
5. Mehraufwendung für Mittagessen
Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.
Hinweise für Delmenhorst: Bildungs- und Teilhabepaket
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)
Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)
Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)
Internet
Stadtverwaltung Delmenhorst - Jobcenter
Adresse
Postanschrift
Am Wollelager 21
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Delmenhorst - Kindertagesbetreuung
Beschreibung
Im Fachdienst Kindertagesbetreuung werden pädagogische Themen und finanzielle Angelegenheiten im Kontext der Kindertagesstättenbetreuung und der Tagespflege bearbeitet.
Diese Aufgaben werden zum Teil im Familien- und Kinderservicebüro sowie direkt im Fachdienst Kindertagesbetreuung wahrgenommen.
Aufgaben der Kindertagesbetreuung im Fachdienst Kindertagesbetreuung (unter anderem):
- Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Spielkreisen
- Kindertagesstättenbedarfsplanung
- Finanzierung der Kindertagesstätten
- Elternbeiträge in den Kindertagesstätten
Aufgaben der Kindertagesbetreuung im Familien- und Kinderservicebüro (unter anderem):
- Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren
- Vermittlung von Tagespflegepersonen
- Eignungsprüfung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen einschließlich Erteilung von Pflegeerlaubnissen
- zentrale Vergabe von Krippenplätzen
- Zuschüsse zu Elternbeiträgen
- Ferienbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern
- Besuchsdienst für Eltern mit Neugeborenen
- Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII und Asylbewerberleistungsgesetz
- Projekte im Rahmen der Landesförderung Elternarbeit, Frühe Hilfen und Migration
- Familienförderung im Rahmen der Richtlinie Familienförderung
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Kontaktperson
Frau Bensch
Frau Springer
Frau Marks
Herr Bastürk
Frau Köhler
Internet
Stadtverwaltung Delmenhorst - Familien- und Kinderservicebüro
Beschreibung
Das Familien- und Kinderservicebüro ist Anlaufstelle für Familien im Bereich der Kindertagesbetreuung. Es bietet Beratung, Unterstützung und Vermittlung aus einer Hand. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren über Angebot und Lage der örtlichen Kindertagesstätten und sind bei der Suche nach einem Betreuungsplatz behilflich. Die Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten werden im Familien- und Kinderservicebüro zentral vergeben. Hier werden Tagesmütter und Tagesväter vermittelt und individuelle und flexible Betreuungsangebote erstellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Kosten und über mögliche Zuschüsse.
Das Familien- und Kinderservicebüro hat zwei verlässliche Tagespflegestellen eingerichtet, in denen jeweils zwei Plätze für Notfälle frei gehalten werden. Hier kann Ihr Kind bei Erkrankung oder Ausfall Ihrer Tagesmutter kurzfristig betreut werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen Tagespflegepersonen auf ihre Eignung und Qualifikation. In Kooperation mit der Evangelischen Familienbildungsstätte werden alle Tagesmütter und Tagesväter in einem 160 Stunden umfassenden Curriculum nach den bundeseinheitlichen Qualitätsstandards des Deutschen Jugendinstituts qualifiziert und auf Ihre Aufgabe vorbereitet. Auch die fortlaufende Weiterbildung der Tagespflegepersonen wird gefördert und überwacht.
Das Familien- und Kinderservicebüro bietet in den Oster-, Sommer- und Herbstferien eine Betreuung während der Ferien an.
Eine Mitarbeiterin sucht im Rahmen eines Besuchsdienstes Eltern mit Neugeborenen zu Hause auf und überreicht bei dem angekündigten Besuch neben einem Präsent umfangreiches Informationsmaterial. Die Mitarbeiterin nimmt sich Zeit - auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten.
Das Familien- und Kinderservicebüro ist Anlaufstelle für den Sonderfonds "Dabeisein" der Stiftung "Familie in Not" und berät über Zuschussmöglichkeiten. Anträge werden an das Land weitergeleitet.
Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Asylberwerberleistungsgestz erhalten, können hier einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen.
Adoptionsbewerber werden im Familien- und Kinderservicebüro auf ihre Eignung überprüft und Adoptivkinder in neue Familien vermittelt.
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04221 992900
Kontaktperson
Frau Marks
Frau Bensch
Frau Springer
Herr Bastürk
Frau Köhler
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
- Familien mit geringem Einkommen
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023
Stichwörter
Wandertag, Wanderfahrt, Schülerbeförderung, Busfahrkarte, Schulausflug, Schulausflüge, Schulbeförderung, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schülerzeitkarte, Frischebaukasten, Schulverpflegung, Bücher, Schulbus, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Klassenfahrten, Cook und Chill