Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
Beschreibung
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.
2. Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:
- für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
- für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro
Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.
3. Schulbeförderung
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
4. Lernförderung
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.
5. Mehraufwendung für Mittagessen
Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.
Hinweise für Diepholz: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
Sie können den Antrag online über das Serviceportal des Landkreises Diepholz stellen:
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen wollen, erhalten Sie die entsprechenden Formulare bei der für Sie zuständigen Stelle:
- den Jobcentern,
- den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden,
- dem Landkreis Diepholz,
- den Schulen und Kindertagesstätten (siehe Dokumente)
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
- Wohngeld
beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Die Leistungen des Bildungspaketes umfassen:
1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt für
1. Schülerinnen und Schüler,
2. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird,
3. Schüler im Hort.
2. Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten:
Für Kinder und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von 15 Euro monatlich berücksichtigt für:
- Mitgliedsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten.
Dem Antrag ist ein Nachweis über die Vereinsbeiträge, die Gebühr des Kurses oder des Freizeitangebotes beizufügen.
3. Tagesausflüge, mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten:
Die tatsächlichen Aufwendungen (ohne Taschengeld) werden für Schülerinnen, Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen übernommen.
Ein Schreiben der Schule/Kindertageseinrichtung ist vorzulegen, aus dem der Zeitrahmen, das Ziel und die Kosten der Fahrt ersichtlich sind.
4. Lernförderung:
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um wesentliche Lernziele zu erreichen. Eine Bescheinigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung ist dem Antrag beizufügen.
5. Schulbedarf:
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) jeweils:
- für das 1. Schulhalbjahr zum 1. August 130 Euro
- für das 2. Schulhalbjahr zum 1. Februar 65 Euro
6. Schülerbeförderung:
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Sie können den Antrag online über das Serviceportal des Landkreises Diepholz stellen:
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen wollen, erhalten Sie die entsprechenden Formulare bei der für Sie zuständigen Stelle:
- den Jobcentern,
- den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden,
- dem Landkreis Diepholz,
- den Schulen und Kindertagesstätten (siehe Dokumente)
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
- Wohngeld
beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Die Leistungen des Bildungspaketes umfassen:
1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt für
1. Schülerinnen und Schüler,
2. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird,
3. Schüler im Hort.
2. Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten:
Für Kinder und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von 15 Euro monatlich berücksichtigt für:
- Mitgliedsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten.
Dem Antrag ist ein Nachweis über die Vereinsbeiträge, die Gebühr des Kurses oder des Freizeitangebotes beizufügen.
3. Tagesausflüge, mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten:
Die tatsächlichen Aufwendungen (ohne Taschengeld) werden für Schülerinnen, Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen übernommen.
Ein Schreiben der Schule/Kindertageseinrichtung ist vorzulegen, aus dem der Zeitrahmen, das Ziel und die Kosten der Fahrt ersichtlich sind.
4. Lernförderung:
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um wesentliche Lernziele zu erreichen. Eine Bescheinigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung ist dem Antrag beizufügen.
5. Schulbedarf:
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) jeweils:
- für das 1. Schulhalbjahr zum 1. August 130 Euro
- für das 2. Schulhalbjahr zum 1. Februar 65 Euro
6. Schülerbeförderung:
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Online-Dienst
Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene - Leistungen beantragen
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.
Hinweise für Diepholz: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
Zuständig für die Entscheidung über den Antrag ist der Landkreis Diepholz. Bitte übersenden Sie den Antrag daher an folgende Adresse:
Landkreis Diepholz - Fachdienst Soziales -, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
Die Anträge können aber auch bei den Jobcentern in Syke, Diepholz und Sulingen
sowie bei den jeweiligen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden abgegeben werden.
Zuständig für die Entscheidung über den Antrag ist der Landkreis Diepholz. Bitte übersenden Sie den Antrag daher an folgende Adresse:
Landkreis Diepholz - Fachdienst Soziales -, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
Die Anträge können aber auch bei den Jobcentern in Syke, Diepholz und Sulingen
sowie bei den jeweiligen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden abgegeben werden.
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)
Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)
Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)
Internet
Fachdienst 50 Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Sabine Lohrig-Frey
Zuständig für
- Sonstiges: Teamleiterin
E-Mail: sabine.lohrig-frey@diepholz.de
Fax: 05441 976-1779
Telefon Festnetz: 05441 976-4223
Bildung und Teilhabe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05441 976-0
Kontaktperson
Frau Angela Dyck
Zuständig für
- Sonstiges: D, F, R, T, W
E-Mail: angela.dyck@diepholz.de
Telefon Festnetz: 05441 976-4168
Fax: 05441 976-1779
Frau Helena Schäfer
Zuständig für
- Sonstiges: E, L, N, O, Q, X
Fax: 05441 976-1729
Telefon Festnetz: 05441 976-4181
E-Mail: helena.schaefer@diepholz.de
Frau Monika Kahling-Becker
Zuständig für
- Sonstiges: K, P
Fax: 05441 976-4944
E-Mail: monika.kahling-becker@diepholz.de
Telefon Festnetz: 05441 976-4220
Herr Louis Varnhorn
Zuständig für
- Sonstiges: B, H, U
Fax: 05441 976-4944
E-Mail: louis.varnhorn@diepholz.de
Telefon Festnetz: 05441 976-1039
Herr Marlon Jankowski
Frau Juliane Gebel
Frau Katharina Krone
Zuständig für
- Sonstiges: J, M, Y
Fax: 05441 976-1779
E-Mail: katharina.krone@diepholz.de
Telefon Festnetz: 05441 976-4167
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
- Familien mit geringem Einkommen
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.
Hinweise für Diepholz: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen möchten?
Wer als Anbieter von Leistungen den bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an den Landkreis Diepholz, Fachdienst Soziales, wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen.
Wie können sich Kitas und Schulen beteiligen?
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen möchten?
Wer als Anbieter von Leistungen den bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an den Landkreis Diepholz, Fachdienst Soziales, wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen.
Wie können sich Kitas und Schulen beteiligen?
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
- Flyer - Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Schulbedarfspaket (Information)Schulbedarfspaket
- Schülerbeförderung (Information)Schülerbeförderung
- Tagesausflüge, mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten (Information)Tagesausflüge
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Information)Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Antrag auf Lernförderung - Bestätigung der Schule
- Abrechnung Lernförderung (Vordruck)
- Abrechnung Lernförderung (Vordruck)
- Flyer - Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Antrag auf Lernförderung - Bestätigung der Schule
- Schulbedarfspaket (Information)Schulbedarfspaket
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Information)Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Zuständigkeiten EGH Kinder und Jugendliche ab 9/2024
- Tagesausflüge, mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten (Information)Tagesausflüge
- Schülerbeförderung (Information)Schülerbeförderung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023
Stichwörter
Cook und Chill, Wanderfahrt, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schulausflüge, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schulbeförderung, Bücher, Klassenfahrten, Wandertag, Busfahrkarte, Schulverpflegung, Schülerzeitkarte, Frischebaukasten, Schulausflug, Schulbus, Schülerbeförderung
Metainformation
- Ursprungsportal: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
- Ursprungsportal: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung in Diepholz
- Ursprungsportal: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung in Diepholz