Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Beschreibung

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

    1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.

    2. Persönlicher Schulbedarf
    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:

    • für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
    • für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro

    Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

    3. Schulbeförderung
    Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

    4. Lernförderung
    Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

    5. Mehraufwendung für Mittagessen
    Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.

    6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.

    Hinweise für Wedemark: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

    Allgemeine Informationen

    Seit dem 01.01.2011 gibt es in Deutschland das sogenannte "Bildungs- und Teilhabepaket".

    Es dient dazu, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusätzliche Leistungen zu erbringen, und ihnen somit die Teilhabe am soziokulturellen Leben, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern zu ermöglichen.

    Zu den Leistungen zählen folgende Mittel:

    • Ausflüge (Schule, Kindergarten)
    • Schulbedarf
    • Schülerbeförderung
    • Lernförderung
    • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    • Teilhabeleistungen in den Bereichen Sport, Kultur, Wissen, Mitmachen

    Durch das vom Bildungspaket erbrachte "Mehr für Bildung und soziale Integration" wird die positive Persönlichkeitsentwicklung gefördert.

    Letztendlich entstehen mehr Lebenschancen für Kinder und Jugendliche sozialschwacher Eltern.

    Die Kosten für die einzelnen Aktivitäten können wie folgt übernommen werden:

    • Ausflüge

    Für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassen- oder Gruppenfahrten in Schulen oder Kindertageseinrichtungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen (ausgenommen sind Taschengeldbeträge oder Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden müssen, z.B. Badebekleidung, Sportschuhe o. ä.).
    Die Leistung wird direkt mit dem Anbieter (Schule oder Kindertageseinrichtung) abgerechnet.

    Die Übernahme der Kosten erfolgt nur auf Antrag.

    • Schulbedarf

    Schülerinnen und Schüler erhalten pro Schuljahr eine Unterstützung der Schulkosten in Höhe von insgesamt 100,00 €, wenn die Familie laufend Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII oder Miet- bzw. Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz erhält.
    Die Auszahlung ist aufgeteilt auf die beiden Schulhalbjahre, zu Beginn des ersten Halbjahres werden 70,00 € ausgezahlt, zu Beginn des zweiten Halbjahres die verbliebenen 30,00 €.
    Davon sollen die notwendigen Dinge wie Schulranzen, Sportzeug, Füller, Malstifte, Blöcke, Hefte usw. finanziert werden.
    Diese Leistungen werden antragsunabhängig im Rahmen des laufenden Sozialhilfebezugs (SGB II bzw. XII) ausgezahlt. Für Wohngeldempfänger ist diese Leistung trotzdem zu beantragen.

    • Schülerbeförderungskosten

    Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe), werden Fahrtkosten in Form einer Schülerfahrkarte (bis 22 Jahre: Preis der "SparCard Schüler", ab 23 Jahre der Preis einer "MobilCard Ausbildung") in den notwendigen Zonen übernommen, wenn die nächstmögliche Schule weiter als sechs Kilometer entfernt ist.
    Ein Eigenanteil wird vom Regelsatz nicht abgezogen.
    Die Gewährung dieser Leistung ist antragsabhängig und wird direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt.

    • Lernförderung

    Einige Kinder brauchen manchmal eine Unterstützung, um das Lernziel in der Schule erfolgreich zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote dafür nicht ausreichen, um die Versetzung in die nächste Klasse zu schaffen, kann eine Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gezahlt werden. Die Kosten und der Umfang werden bei Antragstellung geprüft und es wird darauf geachtet, dass in erster Linie günstige Angebote, beispielsweise von Schülern höherer Klassen, genutzt werden. Es ist ein spezieller Antrag zu stellen.

    • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

    Aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es auch möglich, Zuschüsse zu gemeinschaftlichen Mittagstischangeboten in Schulen oder Kindertageseinrichtungen (auch Tagesmütter) zu zahlen. Es werden die tatsächlichen Kosten abzüglich von 16,00 € pro Monat auf Antrag übernommen. Zusätzlich zum Antrag werden ein Nachweis über den Leistungsanbieter sowie eine Teilnahmebestätigung für das Essen vom Leistungsanbieters benötigt.
    Es wird keine Geldleistung erbracht.
    Die Leistung wird mittels Gutscheinen abgerechnet.

    • Teilhabeleistungen in den Bereichen Sport, Kultur, Wissen, Mitmachen

    Vorraussetzung für die Zahlungen von Sport-, Fußball-, Turn- oder Schützenvereinsbeiträgen, Unterrichtskosten in Musik- oder Kunstschulen, Eintrittsgelder in Museen oder die Teilnahme an Freizeiten ist, dass der oder die Leistungsberechtigte das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
    Die Beiträge werden bis zu einer monatlichen Höhe von 10,00 € übernommen. Nicht übernommen werden können Eintrittsgelder in Kinos, Theaterbesuche oder Ausflüge in Freizeitparks sowie Mitgliedsbeiträge für politische Parteien oder Sekten.
    Die Leistung ist antragsabhängig, auch ein formloser Antrag ist möglich. Ergänzend dazu wird ein Nachweis über den Leistungsanbieter und ein Nachweis über Art und Umfang der Leistung benötigt.
    Die Bewilligung der Leistung erfolgt mittels Gutscheinen.



    Online-Dienst

    Antrag Bildung und Teilhabe

    ID: L100040_489346020

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Sennheiser-Platz 1

    30900 Wedemark

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Mo, Di: 13:00 - 15:00 Uhr Mi: 13:00 - 18:00 Uhr Do: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05130 581-0

    E-Mail: soziales@wedemark.de

    Weitere Informationen

    telefonische Erreichbarkeit: Mo -Fr: 08:00 -12:00 Uhr Mo, Di, Do: 13:00 -15:00 Uhr Mi: 13:00 -18:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50.11 - Team Bildungs- und Teilhabeleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Servicebüros: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00-16:00 Uhr Donnerstag: geschlossen Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Erreichbarkeit der BuT Hotline: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00-17:00 Uhr Donnerstag:08:00-12:00 Uhr u.13:00-15:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61626364

    Fax: 0511 616-22499

    E-Mail: BuT@region-hannover.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebäudezugänge Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
    • Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
    • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
    • Familien mit geringem Einkommen

    Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

    Verfahrensablauf

    Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

    Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

    Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

    Hinweise für Wedemark: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

    Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") wenden sich zum Beantragen der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bitte an ihr zuständiges JobCenter.

    Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) bzw. Miet- oder Lastenzuschuss (Wohngeld) mit Wohnsitz in der Wedemark können diese Leistungen bei der Gemeinde Wedemark beantragen und entsprechende Unterlagen dort abgeben.

    Die Gemeinde Wedemark führt die Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen durch (sog. qualifizierte Antragsannahme).

    Die endgültige Prüfung, Bewilligung und ggf. Auszahlung erfolgt aber über die Region Hannover, die die Unterlagen dann direkt von der Gemeinde Wedemark weitergeleitet erhält.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wedemark: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Stichwörter

    Wandertag, Wanderfahrt, Schülerbeförderung, Busfahrkarte, Schulausflug, Schulausflüge, Schulbeförderung, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schülerzeitkarte, Frischebaukasten, Schulverpflegung, Bücher, Schulbus, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Klassenfahrten, Cook und Chill

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de