Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
Beschreibung
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.
2. Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:
- für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
- für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro
Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.
3. Schulbeförderung
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
4. Lernförderung
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.
5. Mehraufwendung für Mittagessen
Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.
Hinweise für Garbsen: Bildungs- und Teilhabeleistungen
Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, deren Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
- Bürgergeld (SGB II)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
haben einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Tagesausflügen bzw. Klassenfahrten und am gemeinsamen Mittagessen in Kindertagesstätten, Schulen und ggf. Horten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird auch finanzielle Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket kann aber auch Kinder und Jugendliche fördern und unterstützen, deren Eltern zwar keine der vorgenannten Sozialleistungen erhalten, gleichwohl aber nur über geringe Einkünfte verfügen.
Das Bildungspaket eröffnet folgende Möglichkeiten:
Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege
Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in einer der vorgenannten Einrichtungen werden in voller Höhe übernommen. Eine Übernahme der Mittagsverpflegung im Hort ist nur möglich, wenn ein Kooperationsvertrag zwischen dem Hort und der Schule besteht.
Ausflüge und Fahrten mit Schule, Kita und Kindertagespflege
Die Kosten für gemeinschaftliche Ausflüge und mehrtägige Fahrten werden, mit Ausnahme des Taschengeldes, in voller Höhe übernommen.
Schulbedarf
Kosten, die aufgrund des Schulbesuchs anfallen, werden ab Kalenderjahr 2024 zum Halbjahreswechsel mit pauschal 65,- Euro und zum Schuljahreswechsel mit pauschal 130,- Euro bezuschusst. Es wird eine Schulbescheinigung benötigt, wenn das Kind bereits eingeschult wird, obwohl es erst nach dem 01.07. des Jahres 6 Jahre alt wird oder wenn das Kind im Laufe des Schuljahres 16 Jahre oder älter wird.
Schulbeförderung
Wenn zwischen Wohnung und Schule mehr als zwei Kilometer Fußweg liegen und Fahrtkosten nicht bereits von andere Stelle übernommen werden, kann die Schülerbeförderung in voller Höhe übernommen werden.
Lernförderung
Ist bei Schülerinnen und Schülern das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet, können die Kosten für Nachhilfe übernommen werden. Neben dem vom Erziehungsberechtigten auszufüllenden Antrag auf Lernförderung wird eine Bescheinigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung benötigt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Leistungsanbieter.
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür monatlich 15 Euro zur Verfügung. Eine Ansparung des monatlichen Budgets für die Teilnahme an teureren Freizeitaktivitäten ist möglich.
Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, deren Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
- Bürgergeld (SGB II)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
haben einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Tagesausflügen bzw. Klassenfahrten und am gemeinsamen Mittagessen in Kindertagesstätten, Schulen und ggf. Horten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird auch finanzielle Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket kann aber auch Kinder und Jugendliche fördern und unterstützen, deren Eltern zwar keine der vorgenannten Sozialleistungen erhalten, gleichwohl aber nur über geringe Einkünfte verfügen.
Das Bildungspaket eröffnet folgende Möglichkeiten:
Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege
Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in einer der vorgenannten Einrichtungen werden in voller Höhe übernommen. Eine Übernahme der Mittagsverpflegung im Hort ist nur möglich, wenn ein Kooperationsvertrag zwischen dem Hort und der Schule besteht.
Ausflüge und Fahrten mit Schule, Kita und Kindertagespflege
Die Kosten für gemeinschaftliche Ausflüge und mehrtägige Fahrten werden, mit Ausnahme des Taschengeldes, in voller Höhe übernommen.
Schulbedarf
Kosten, die aufgrund des Schulbesuchs anfallen, werden ab Kalenderjahr 2024 zum Halbjahreswechsel mit pauschal 65,- Euro und zum Schuljahreswechsel mit pauschal 130,- Euro bezuschusst. Es wird eine Schulbescheinigung benötigt, wenn das Kind bereits eingeschult wird, obwohl es erst nach dem 01.07. des Jahres 6 Jahre alt wird oder wenn das Kind im Laufe des Schuljahres 16 Jahre oder älter wird.
Schulbeförderung
Wenn zwischen Wohnung und Schule mehr als zwei Kilometer Fußweg liegen und Fahrtkosten nicht bereits von andere Stelle übernommen werden, kann die Schülerbeförderung in voller Höhe übernommen werden.
Lernförderung
Ist bei Schülerinnen und Schülern das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet, können die Kosten für Nachhilfe übernommen werden. Neben dem vom Erziehungsberechtigten auszufüllenden Antrag auf Lernförderung wird eine Bescheinigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung benötigt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Leistungsanbieter.
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür monatlich 15 Euro zur Verfügung. Eine Ansparung des monatlichen Budgets für die Teilnahme an teureren Freizeitaktivitäten ist möglich.
Online-Dienst
Antrag Bildung und Teilhabe
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.
Hinweise für Garbsen: Bildungs- und Teilhabeleistungen
Sie erhalten Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen?
Über das Bestehen des Anspruchs auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) entscheidet das BuT-Servicebüro der Region Hannover. Für Ihre Fragen zu den Leistungen, zur Antragstellung, zum Bearbeitungsstand und für im Vorfeld zu vereinbarende Termine erreichen Sie die dortige Hotline unter Tel. 0511 616 26364 montags, mittwochs, donnerstags und freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie montags und donnerstags in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie mittwochs in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr. Gern können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an but@region-hannover.de richten.
Telefonisch erreichbar ist Ihre Sachbearbeitung bei der Stadt Garbsen unter folgender Telefonnummer:
05131 707-282
Sie erhalten Bürgergeld (SGB II) oder sind eine Familie mit geringem Einkommen?
Ansprechpartner für Sie ist Ihr Jobcenter Region Hannover, erreichbar unter Tel. 0511 6559 1000. Informationen erhalten Sie auch unter www.jobcenter.digital
Sie erhalten Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen?
Über das Bestehen des Anspruchs auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) entscheidet das BuT-Servicebüro der Region Hannover. Für Ihre Fragen zu den Leistungen, zur Antragstellung, zum Bearbeitungsstand und für im Vorfeld zu vereinbarende Termine erreichen Sie die dortige Hotline unter Tel. 0511 616 26364 montags, mittwochs, donnerstags und freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie montags und donnerstags in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie mittwochs in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr. Gern können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an but@region-hannover.de richten.
Telefonisch erreichbar ist Ihre Sachbearbeitung bei der Stadt Garbsen unter folgender Telefonnummer:
05131 707-282
Sie erhalten Bürgergeld (SGB II) oder sind eine Familie mit geringem Einkommen?
Ansprechpartner für Sie ist Ihr Jobcenter Region Hannover, erreichbar unter Tel. 0511 6559 1000. Informationen erhalten Sie auch unter www.jobcenter.digital
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)
Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)
Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)
Internet
50.11 - Team Bildungs- und Teilhabeleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Servicebüros: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00-16:00 Uhr Donnerstag: geschlossen Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Erreichbarkeit der BuT Hotline: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00-17:00 Uhr Donnerstag:08:00-12:00 Uhr u.13:00-15:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Garbsen: Bildungs- und Teilhabeleistungen
Eine Antragstellung ist erforderlich; sie sollte in der Regel im Voraus erfolgen. Lediglich für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege ist kein gesonderter Antrag zu stellen; es ist lediglich die BuT-Berechtigung beim Anbieter vorzulegen. Sämtliche Formulare zum Herunterladen erhalten Sie hier.
Eine Antragstellung ist erforderlich; sie sollte in der Regel im Voraus erfolgen. Lediglich für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege ist kein gesonderter Antrag zu stellen; es ist lediglich die BuT-Berechtigung beim Anbieter vorzulegen. Sämtliche Formulare zum Herunterladen erhalten Sie hier.
Formulare
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
- Familien mit geringem Einkommen
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023
Stichwörter
Cook und Chill, Wanderfahrt, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schulausflüge, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schulbeförderung, Bücher, Klassenfahrten, Wandertag, Busfahrkarte, Schulverpflegung, Schülerzeitkarte, Frischebaukasten, Schulausflug, Schulbus, Schülerbeförderung