Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
Beschreibung
Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Hinweise für Osnabrück: Elektronischer Aufenthaltstitel
Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der elektronische Aufenthaltstitel durch die Abteilung Integration und Ausländer des Landkreises Osnabrück bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel wird erfahrungsgemäß nach ca. drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen auch länger an unsere Abteilung gesandt.
Zur Abholung ist eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Für den Fall, dass Sie jemand Anderen mit der Abholung Ihres eAT beauftragen wollen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dokumentiert ausschließlich Ihren aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist kein Passersatz. Der Besitz eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes ist weiterhin erforderlich.
Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der elektronische Aufenthaltstitel durch die Abteilung Integration und Ausländer des Landkreises Osnabrück bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel wird erfahrungsgemäß nach ca. drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen auch länger an unsere Abteilung gesandt.
Zur Abholung ist eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Für den Fall, dass Sie jemand Anderen mit der Abholung Ihres eAT beauftragen wollen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dokumentiert ausschließlich Ihren aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist kein Passersatz. Der Besitz eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes ist weiterhin erforderlich.
Online-Dienst
Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Hinweise für Osnabrück: Elektronischer Aufenthaltstitel
Landkreis vor Ort
Die Stadt Dissen a. T. W. sowie die Gemeinden Bohmte und Ostercappeln bieten seit Mai 2013 ebenfalls die Ausgabe der elektronischen Aufenthaltstitel an. Sollten Sie in einem dieser Orte einwohnermelderechtlich gemeldet sein, dann wenden Sie sich bitte an das dortige Rathaus.
Landkreis vor Ort
Die Stadt Dissen a. T. W. sowie die Gemeinden Bohmte und Ostercappeln bieten seit Mai 2013 ebenfalls die Ausgabe der elektronischen Aufenthaltstitel an. Sollten Sie in einem dieser Orte einwohnermelderechtlich gemeldet sein, dann wenden Sie sich bitte an das dortige Rathaus.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.2 Integration / Ausländer
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr  und 14:00 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. 
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.
Fristen
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.
Geltungsdauer: 10 Jahre (Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.)
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Wochen (Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt.)
Kosten
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.0 EUR
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.0 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Gebühr ab 65.0 EUR bis 80.0 EUR
Niederlassungserlaubnis: Gebühr ab 135.0 EUR bis 250.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 19.07.2011
Hinweise für Osnabrück: Elektronischer Aufenthaltstitel
Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.2 Ausländer/Integration
Stichwörter
Aufenthaltskarte, Karte, Aufenthalt, Online, Ausweis, eAT, Aufenthaltschipkarte