elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung

    Beschreibung

    Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

    Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
    • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Hinweise für Osterholz: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

    Allgemeine Informationen


    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel

    ID: L100040_570907461

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-1820

    Fax: 04791 930-1899

    E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

    Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

    Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.

    Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

    Fristen

    Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
    Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.)

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen (Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt.)

    Kosten

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.0 EUR

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.0 EUR

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Gebühr ab 65.0 EUR bis 80.0 EUR

    Niederlassungserlaubnis: Gebühr ab 135.0 EUR bis 250.0 EUR

    Hinweise für Osterholz: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

    • Gebühr: 100,00 EUR
      Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
    • Gebühr: 113,00 EUR - 147,00 EUR
      Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
    • Gebühr: 93,00 EUR
      Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osterholz: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

    Die persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung und Abholung in jedem Fall notwendig.

    Aufgrund der Einführung des neuen eAT ist mit einem höheren Arbeitsaufwand der Mitarbeiter und erhöhtem Beratungsbedarf der Kunden zu rechnen. Um dem gerecht zu werden, ist in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten vorab ein Termin zu vereinbaren.

    Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter der Ausländerbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 19.07.2011

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2011 (von: Rene Beyer)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Aufenthaltskarte, Karte, Aufenthalt, Online, Ausweis, eAT, Aufenthaltschipkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)