Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
Beschreibung
Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Ansprechpartner
Braunschweig - Ausländerangelegenheiten
Aktuelles
Wir bitten in der Abteilung Bürgerangelegenheiten/Ausländerbehörde weiterhin Mund-Nasen-Bedeckungen in Form einer medizinischen Maske bzw. einer FFP2 Maske zu tragen.
Beschreibung
Informationen über Ausländerangelegenheiten erhalten Sie auf unseren Internetseiten (s. bei "Downloads/Links").
Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:
Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:
Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:
Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):
Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Öffnungszeiten
Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr  Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Ausländerbehörde entnehmen.  Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich    Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)
Kontakt
Internet
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Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
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Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
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Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
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Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:
Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:
Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):
Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.
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Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr  Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Ausländerbehörde entnehmen.  Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich    Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)
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Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit Ihrer Duldung oder Aufenthaltsgestattung endet:
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Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reiseausweis abholen:
Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neuen Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels:
Sie können für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
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Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den nachfolgend genannten Zeiten möglich (Ausnahmen hiervon siehe oben unter "Beschreibung"): Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr  Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Ausländerbehörde entnehmen.  Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich    Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2024/2025 an folgenden Tagen geschlossen: 03.10.2024 31.10.2024 24.12.2024 25.12.2024 26.12.2024 01.01.2025 18.04.2025 21.04.2025 01.05.2025 29.05.2025 09.06.2025 03.10.2025 31.10.2025 24.12.2025 25.12.2025 26.12.2025 31.12.2025
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 4701((Bürgertelefon))
Fax: 0531 4706008
Kontaktperson
Frau Wendt
Frau Pedersen
Stichwörter
auslanderbehorde, aufenthalt, abschiebung, ausweisung, Auslaenderamt, Auslaenderangelegenheiten, Scheinehe, auslaenderbehoerde, ausländerbehoerde, ausländerbehörde, ausländerbehörder, Ausländeramt, Fiktionsbescheinigung, ausländerstelle, Chancenkarte, Grenzübertrittsbescheinigung
erforderliche Unterlagen
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.
Fristen
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.
Geltungsdauer: 10 Jahre (Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.)
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Wochen (Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt.)
Kosten
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.0 EUR
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.0 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Gebühr ab 65.0 EUR bis 80.0 EUR
Niederlassungserlaubnis: Gebühr ab 135.0 EUR bis 250.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 19.07.2011
Stichwörter
Aufenthaltskarte, Karte, Aufenthalt, Online, Ausweis, eAT, Aufenthaltschipkarte