Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Eingliederungshilfen können so aussehen:
- in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung,
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen,
- die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).
Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie zuständig ist.
Hinweise für Langenhagen: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Eingliederungshilfe kann beispielsweise in Form von Lerntherapie, Betreuungshelfern, Schulassistenz, Tagesgruppe, Wohngruppe gewährt werden.
Eingliederungshilfe kann beispielsweise in Form von Lerntherapie, Betreuungshelfern, Schulassistenz, Tagesgruppe, Wohngruppe gewährt werden.
Online-Dienst
Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Zuständigkeit
Das örtliche Jugendamt
Hinweise für Langenhagen: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Die Zuständigkeit liegt beim Jugendamt der Stadt Langenhagen.
Die Zuständigkeit liegt beim Jugendamt der Stadt Langenhagen.
Ansprechpartner
53 - Allgemeiner Sozialer Dienst und Eingliederungshilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
52.21 - Team Teilhabeservice und Fachsteuerung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61624570
E-Mail: THS@region-hannover.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langenhagen: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Es wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe von den Sorgeberechtigten / vom jungen Volljährigen benötigt.
Es wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe von den Sorgeberechtigten / vom jungen Volljährigen benötigt.
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
- Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
- Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.
- Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein.
- Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
- Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.
- Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen.
Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Hinweise für Langenhagen: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Bei teilstationären (Tagesgruppe) und stationären (Wohngruppe) Hilfen erfolgt eine Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Bei teilstationären (Tagesgruppe) und stationären (Wohngruppe) Hilfen erfolgt eine Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023
Stichwörter
Teilhabe, Jugendhilfe, ambulante Hilfe, Pflegepersonal, Hilfen zur Erziehung, Jugendhilfekosten, Soziale Rehabilitation
Metainformation
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