Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Beratung und Unterstützung

    Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

    Beschreibung

    • Kinder und Jugendliche,
    • Eltern,
    • andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
    • Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)  

    haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

    Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.  

    Online-Dienst

    Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

    ID: L100040_473368760

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Göttingen)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

    Ansprechpartner

    Für Göttingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.  

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.12.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fürsorge, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe, Vormund, Sorgerecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)