Jugendsozialarbeit
Beschreibung
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden.
Bereiche der Jugendsozialarbeit sind
- Jugendberufshilfe (z.B. in Form von Qualifizierungsangeboten, Beratung, ausbildungsbegleitende Hilfen)
- Förderung der Integration von zugewanderten Jugendlichen (z.B. durch Internationale Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste)
- Allgemeine Jugendsozialarbeit (z.B. Prävention sowie Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung)
- sozialpädagogische Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen
- (Außer)schulische Freizeit- und Bildungsangebote
- Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit
- Angebote des Jugendwohnens (z.B. in Form von betreuten Jugendwohngemeinschaften)
Besondere Bedeutung hat auch die Jugendsozialarbeit an Schulen. Sie trägt durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schüler, durch Zusammenarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen im Gemeinwesen zum Abbau von Konfliktpotenzialen bei.
Die Förderung regional breit gestreuter Angebote und Netzwerke ist ein Ziel der Jugendsozialarbeit. Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
- Informationen und Links zum Thema Jugendsozialarbeit erhalten Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
- Über die Arbeit und Aufgaben des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie können Sie sich auf der Webseite des Landesamtes informieren.
- Die Förderprogramme der Jugendberufshilfe werden von der Niedersächsischen Förderbank (NBank) begleitet
Ansprechpartner
MaßArbeit kAöR
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr (telefonisch bis 18:00 Uhr) Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für dasKreishaus.  In den Außenstellen gelten folgende Öffnungszeiten: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr  
Kontakt
Samtgemeinde Bersenbrück - Team IV.3 - Jugendbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Bersenbrück, Markt
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1380
49589 Bersenbrück
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Samtgemeinde Bersenbrück
Empfänger: Samtgemeinde Bersenbrück
IBAN: DE28 2655 1540 0010 0035 98
BIC: NOLADE21BEB
Bankinstitut: Kreissparkasse Bersenbrück
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
Adresse
Hausanschrift
Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")
Bus: Linie 134
Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")
Bus: Linie 128
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemein: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr. Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der NBank werden die Programme der Jugendberufshilfe begleitet von der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit durch Beratung und Fortbildung von Trägern und Fachkräften.
Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich auf Bundesebene
- die Arbeiterwohlfahrt (AWO),
- die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS),
- die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT),
- DER PARITÄTISCHE Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE),
- das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und
- der Internationale Bund (IB)
zusammengeschlossen. Als gemeinsame Koordinations- und Kommunikationsplattform dient der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit der fachlichen Positionierung und Umsetzung jugendpolitischer Vorhaben. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern.
Hinweise für Osnabrück: Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe im Landkreis Osnabrück befindet sich in Trägerschaft der MaßArbeit kAöR.
Sie erfüllt die Schnittstellenfunktion zwischen SGB II, III und VIII, Schule und Unternehmen.
Schwerpunkte liegen im Bereich der beruflichen Integration und Schulverweigerung. Die Aufgaben gliedern sich in Beratung und Begleitung Einzelner, Elternarbeit, Gruppenarbeit und Netzwerkarbeit.
Sie wird gefördert über Bundes- und Landesprogramme.
Die Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe im Landkreis Osnabrück befindet sich in Trägerschaft der MaßArbeit kAöR.
Sie erfüllt die Schnittstellenfunktion zwischen SGB II, III und VIII, Schule und Unternehmen.
Schwerpunkte liegen im Bereich der beruflichen Integration und Schulverweigerung. Die Aufgaben gliedern sich in Beratung und Begleitung Einzelner, Elternarbeit, Gruppenarbeit und Netzwerkarbeit.
Sie wird gefördert über Bundes- und Landesprogramme.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013
Hinweise für Osnabrück: Jugendsozialarbeit
Fachlich freigegeben durch MaßArbeit kAöR
Stichwörter
Jugendhilfekosten