Naturschutzgebiet: Festsetzung
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.
Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Friesland: Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete im Landkreis Friesland© Landkreis Friesland
Was sind Naturschutzgebiete?
Als Naturschutzgebiete (Abkürzung NSG) werden Gebiete bezeichnet, welche vorrangig der Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt, deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie der Schönheit und Eigenart von Natur und Landschaft dienen.
Seit dem 01.01.2008 sind in Niedersachsen die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Ausweisung und Überwachung der Naturschutzgebiete zuständig. Die Sicherung der Naturschutzgebiete erfolgt durch den Erlass einer sogenannten Schutzgebietsverordnung, welche aus dem Verordnungstext und einer Übersichtskarte besteht. Nach Veröffentlichung und Berücksichtigung von Bedenken und Anregungen wird diese durch den Kreistag verabschiedet und rechtskräftig.
In der Schutzgebietsverordnung werden unter anderem der Schutzzweck sowie der Geltungsbereich des Naturschutzgebietes aber auch die jeweiligen Schutzbestimmungen (wie z.B. Verbote) festgelegt.
Grundsätzlich ist es in allen Naturschutzgebieten verboten, Handlungen durchzuführen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Sofern es der Schutzzweck zulässt, kann die untere Naturschutzbehörde Ausnahmen zulassen.
Naturschutzgebiete im Landkreis Friesland
Auf der oben abgebildeten Übersichtskarte sind die im Landkreis vorhandenen Naturschutzgebiete mit ihrer jeweiligen Kennziffer eingetragen. Über diese Ziffer erhalten Sie nachfolgend zusätzliche Informationen wie z.B. einen informativen Steckbrief oder die entsprechende Verordnung.
* Seit der letzten Novellierung am 01. März 2010 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist neben der Verordnung auch eine Begründung zum Schutzgebiet öffentlich auszulegen (§ 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG).
NSG WE 95 - Fischhausen
Das Naturschutzgebiet Fischhausen© Landkreis Friesland
Die Burg Fischhausen war einst der Häuptlingssitz eines lokalen Herrschers aus dem 16.
Jahrhundert. Aufgrund der dort nistenden Graureiherkolonie mit ca. 50 Brutpaaren wurden die Burg und die umgebenden Flächen (insgesamt 18 ha) unter Schutz gestellt.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 11.04.1980 Nr. 15
NSG WE 130 - Wiesenbatterie Schillig
Das Naturschutzgebiet Wiesenbatterie Schillig© Landkreis Friesland
Bei der Wiesenbatterie Schillig handelt es sich um eine alte Verteidgungsanlage, welche nunmehr fast komplett mit Gehölzen bewachsen ist. In der sonst gehölzfreien Marsch bietet dies vor allem Kleinvögeln auf Ihrem Zug über die Weser-Elbe-Mündung wichtige Rast- und Nahrungsmöglichkeiten.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 06.08.1982 Nr. 31
NSG WE 143 - Stapeler Moor und Umgebung
Das NSG „Stapeler Moor und Umgebung“ ist Teil der ehemals großräumigen Hochmoorlandschaft „Ostfriesische Zentralmoore“. Einen Teil dieser ostfriesischen Zentralmoore bildet das Lengener Moor, in dem die einzelnen Teilgebiete liegen. Es bildet gemeinsam mit dem NSG „Stapeler Moor Süd und Kleines Bullenmeer“ den größten erhalten gebliebenen Hochmoorkomplex zwischen der Ostfriesischen und der Oldenburgischen Geest. Im NSG befindet sich ein landesweit bedeutendes Vorkommen dystropher, also nährstoffarmer, huminsäurereicher und weitgehend kalkfreier Stillgewässer.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. LK Friesland v. 31.08.2016 Nr.11
NSG WE 160 - Sandentnahme Neustadtgödens
Das Naturschutzgebiet Sandentnahme Neustadtgödens© Landkreis Friesland
Das Naturschutzgebiet “Sandentnahmestelle Neustadtgödens” verdankt seine Entstehung dem Autobahnbau der A 29 von Oldenburg nach Wilhelmshaven in den Jahren 1978 bis 1981. Insgesamt wurden ca. 5 Mio. m³ Sand abgebaut. Die nur teilweise wieder verfüllten Abbaugewässer wurden im Jahr 1985 unter Schutz gestellt. Mittlerweile haben sich die Gewässer entsprechend entwickelt und stellen nun ein wichtiges Rastvogelgebiet dar.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 31.05.1985 Nr. 22
Erneut bekannt gemacht mit vollständiger Gebietskarte am 15.03.2001 (Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 15.03.2001, Nr. 10a, S. 1e)
NSG WE 168 - Feldhauser Moor
Das Naturschutzgebiet Feldhauser Moor© Landkreis Friesland
Das Feldhauser Moor ist ein Rest der Moore, die sich im Übergang von der oldenburgisch - ostfriesisch Geest und der Marsch gebildet haben. Die Flächen um das Naturschutzgebiet wurden in der Vergangenheit kultiviert und werden heute intensiv land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Durch diese „Inselstellung“ der Moorflächen ist es ein besonderer Lebensraum für eine an diese Bedingungen angepasste und größtenteils gefährdete Flora und Fauna.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 27.03.1986 Nr. 13
Erneut bekannt gemacht mit vollständiger Gebietskarte am 07.03.2001 (Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 07.03.2001, Nr. 5a, S. 81a)
NSG WE 171 - Bockhorner Moor
© Landkreis Friesland
Das Bockhorner Moor ist eines der drei großen Hochmoorkomplexe im Süden Frieslands an den Landkreisgrenze zum Ammerland bzw. zu den Landkreisen Leer und Wittmund, welche einst einen fast egschlossenen Hochmorrkomplex bildeten. Durch Vorentwässerung, bäuerlichen Torfstich, Moorbrandkultur, industriellen Torfabbau und landwirtschaftliche Nutzung wurden sie in der Vergangenheit stark verändert und geschädigt. Um den Erhalt der seltenen Tier- und Pflanzenarten sowie die gezielte Weiterentwicklung zu gewährleisten wurde das Moor 1986 unter Schutz gestellt. 1994 wurden auch die letzten Abtorfverträge gekündigt, um auch diese Torfabbauareale zu renaturieren. Durch Pflegemaßnahmen wie Wiedervernässung und Entkusselung (Schlag von Birken) sind bereits erste Erfolge wie die starke Entwicklung von torfbildenden Torfmoosen in den wiedervernässten Bereichen zu verzeichnen.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 06.06.1986 Nr. 23
Erneut bekannt gemacht mit vollständiger Gebietskarte am 22.02.2001 (Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 22.02.2001, Nr. 7a, S. 1c)
NSG WE 250 - Driefeler Wiesen
Das Naturschutzgebiet Driefeler Wiesen© Landkreis Friesland
Das im Übergangsbereich der Geest und Marsch liegende Naturschutzgebiet ist stark geprägt von wasserbeeinflussten Böden. Die dadurch entstandenen Feucht- und Nasswiesen sind in unserer heutigen von Entwässerung geprägten Kulturlandschaft selten geworden. Im Jahr 2006 erfolgte daher die Unterschutzstellung. Seitdem wurde der Grundwasserspiegel durch zahlreiche Maßnahmen erhöht und die Wiesen zugunsten einer spezialisierten Vegetation vernässt. In Kombination mit Pflegemaßnahmen in Form von extensiver Mahd oder Beweidung wurde für zahlreiche besonders geschützte und bedrohte Tierarten wie z.B. den Kiebitz und die Uferschnepfe ein gesicherter Lebens- und Rückzugsraum geschaffen.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. LK Friesland v.30.11.2006
NSG WE 306 - Upjever und Sumpfmoor Dose
Veröffentlichung: Amtsblatt für den Landkreis Friesland vom 31.01.2019; Nr. 1
NSG WE 307 - Neuenburger Holz
Veröffentlichung: Amtsblatt für den Landkreis Friesland vom 31.01.2019; Nr. 1
Naturschutzgebiete im Landkreis Friesland© Landkreis Friesland
Was sind Naturschutzgebiete?
Als Naturschutzgebiete (Abkürzung NSG) werden Gebiete bezeichnet, welche vorrangig der Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt, deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie der Schönheit und Eigenart von Natur und Landschaft dienen.
Seit dem 01.01.2008 sind in Niedersachsen die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Ausweisung und Überwachung der Naturschutzgebiete zuständig. Die Sicherung der Naturschutzgebiete erfolgt durch den Erlass einer sogenannten Schutzgebietsverordnung, welche aus dem Verordnungstext und einer Übersichtskarte besteht. Nach Veröffentlichung und Berücksichtigung von Bedenken und Anregungen wird diese durch den Kreistag verabschiedet und rechtskräftig.
In der Schutzgebietsverordnung werden unter anderem der Schutzzweck sowie der Geltungsbereich des Naturschutzgebietes aber auch die jeweiligen Schutzbestimmungen (wie z.B. Verbote) festgelegt.
Grundsätzlich ist es in allen Naturschutzgebieten verboten, Handlungen durchzuführen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Sofern es der Schutzzweck zulässt, kann die untere Naturschutzbehörde Ausnahmen zulassen.
Naturschutzgebiete im Landkreis Friesland
Auf der oben abgebildeten Übersichtskarte sind die im Landkreis vorhandenen Naturschutzgebiete mit ihrer jeweiligen Kennziffer eingetragen. Über diese Ziffer erhalten Sie nachfolgend zusätzliche Informationen wie z.B. einen informativen Steckbrief oder die entsprechende Verordnung.
* Seit der letzten Novellierung am 01. März 2010 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist neben der Verordnung auch eine Begründung zum Schutzgebiet öffentlich auszulegen (§ 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG).
NSG WE 95 - Fischhausen
Das Naturschutzgebiet Fischhausen© Landkreis Friesland
Die Burg Fischhausen war einst der Häuptlingssitz eines lokalen Herrschers aus dem 16.
Jahrhundert. Aufgrund der dort nistenden Graureiherkolonie mit ca. 50 Brutpaaren wurden die Burg und die umgebenden Flächen (insgesamt 18 ha) unter Schutz gestellt.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 11.04.1980 Nr. 15
NSG WE 130 - Wiesenbatterie Schillig
Das Naturschutzgebiet Wiesenbatterie Schillig© Landkreis Friesland
Bei der Wiesenbatterie Schillig handelt es sich um eine alte Verteidgungsanlage, welche nunmehr fast komplett mit Gehölzen bewachsen ist. In der sonst gehölzfreien Marsch bietet dies vor allem Kleinvögeln auf Ihrem Zug über die Weser-Elbe-Mündung wichtige Rast- und Nahrungsmöglichkeiten.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 06.08.1982 Nr. 31
NSG WE 143 - Stapeler Moor und Umgebung
Das NSG "Stapeler Moor und Umgebung" ist Teil der ehemals großräumigen Hochmoorlandschaft "Ostfriesische Zentralmoore". Einen Teil dieser ostfriesischen Zentralmoore bildet das Lengener Moor, in dem die einzelnen Teilgebiete liegen. Es bildet gemeinsam mit dem NSG "Stapeler Moor Süd und Kleines Bullenmeer" den größten erhalten gebliebenen Hochmoorkomplex zwischen der Ostfriesischen und der Oldenburgischen Geest. Im NSG befindet sich ein landesweit bedeutendes Vorkommen dystropher, also nährstoffarmer, huminsäurereicher und weitgehend kalkfreier Stillgewässer.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. LK Friesland v. 31.08.2016 Nr.11
NSG WE 160 - Sandentnahme Neustadtgödens
Das Naturschutzgebiet Sandentnahme Neustadtgödens© Landkreis Friesland
Das Naturschutzgebiet "Sandentnahmestelle Neustadtgödens verdankt seine Entstehung dem Autobahnbau der A 29 von Oldenburg nach Wilhelmshaven in den Jahren 1978 bis 1981. Insgesamt wurden ca. 5 Mio. m³ Sand abgebaut. Die nur teilweise wieder verfüllten Abbaugewässer wurden im Jahr 1985 unter Schutz gestellt. Mittlerweile haben sich die Gewässer entsprechend entwickelt und stellen nun ein wichtiges Rastvogelgebiet dar.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 31.05.1985 Nr. 22
Erneut bekannt gemacht mit vollständiger Gebietskarte am 15.03.2001 (Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 15.03.2001, Nr. 10a, S. 1e)
NSG WE 168 - Feldhauser Moor
Das Naturschutzgebiet Feldhauser Moor© Landkreis Friesland
Das Feldhauser Moor ist ein Rest der Moore, die sich im Übergang von der oldenburgisch - ostfriesisch Geest und der Marsch gebildet haben. Die Flächen um das Naturschutzgebiet wurden in der Vergangenheit kultiviert und werden heute intensiv land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Durch diese "Inselstellung" der Moorflächen ist es ein besonderer Lebensraum für eine an diese Bedingungen angepasste und größtenteils gefährdete Flora und Fauna.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 27.03.1986 Nr. 13
Erneut bekannt gemacht mit vollständiger Gebietskarte am 07.03.2001 (Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 07.03.2001, Nr. 5a, S. 81a)
NSG WE 171 - Bockhorner Moor
© Landkreis Friesland
Das Bockhorner Moor ist eines der drei großen Hochmoorkomplexe im Süden Frieslands an den Landkreisgrenze zum Ammerland bzw. zu den Landkreisen Leer und Wittmund, welche einst einen fast egschlossenen Hochmorrkomplex bildeten. Durch Vorentwässerung, bäuerlichen Torfstich, Moorbrandkultur, industriellen Torfabbau und landwirtschaftliche Nutzung wurden sie in der Vergangenheit stark verändert und geschädigt. Um den Erhalt der seltenen Tier- und Pflanzenarten sowie die gezielte Weiterentwicklung zu gewährleisten wurde das Moor 1986 unter Schutz gestellt. 1994 wurden auch die letzten Abtorfverträge gekündigt, um auch diese Torfabbauareale zu renaturieren. Durch Pflegemaßnahmen wie Wiedervernässung und Entkusselung (Schlag von Birken) sind bereits erste Erfolge wie die starke Entwicklung von torfbildenden Torfmoosen in den wiedervernässten Bereichen zu verzeichnen.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 06.06.1986 Nr. 23
Erneut bekannt gemacht mit vollständiger Gebietskarte am 22.02.2001 (Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 22.02.2001, Nr. 7a, S. 1c)
NSG WE 250 - Driefeler Wiesen
Das Naturschutzgebiet Driefeler Wiesen© Landkreis Friesland
Das im Übergangsbereich der Geest und Marsch liegende Naturschutzgebiet ist stark geprägt von wasserbeeinflussten Böden. Die dadurch entstandenen Feucht- und Nasswiesen sind in unserer heutigen von Entwässerung geprägten Kulturlandschaft selten geworden. Im Jahr 2006 erfolgte daher die Unterschutzstellung. Seitdem wurde der Grundwasserspiegel durch zahlreiche Maßnahmen erhöht und die Wiesen zugunsten einer spezialisierten Vegetation vernässt. In Kombination mit Pflegemaßnahmen in Form von extensiver Mahd oder Beweidung wurde für zahlreiche besonders geschützte und bedrohte Tierarten wie z.B. den Kiebitz und die Uferschnepfe ein gesicherter Lebens- und Rückzugsraum geschaffen.
Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. LK Friesland v.30.11.2006
NSG WE 306 - Upjever und Sumpfmoor Dose
Veröffentlichung: Amtsblatt für den Landkreis Friesland vom 31.01.2019; Nr. 1
NSG WE 307 - Neuenburger Holz
Veröffentlichung: Amtsblatt für den Landkreis Friesland vom 31.01.2019; Nr. 1
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.
Ansprechpartner
Fachbereich Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Eden
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Naturschutzgebiete
- Das Naturschutzgebiet Spolsener Moor
- Das Naturschutzgebiet Neuenburger Urwald
- Das Naturschutzgebiet Sandentnahme Neustadtgödens
- Begründung NSG WE 143 - Stapeler Moor und Umgebung
- Begründung NSG WE 307
- Begründungsentwurf NSG 306
- Begründungsentwurf NSG 307
- Detailkarte 1 NSG WE 143 - Stapeler Moor und Umgebung
- Detailkarte 2 NSG WE 143 - Stapeler Moor und Umgebung
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- Detailkarte NSG 306
- Detailkarte NSG 307
- FB 12-3_NSG-WE-160
- Karten NSG WE 307
- NSG Bockhorner MoorVerordnungstext
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- NSG WE 306 Karten
- NSG WE 306 Verordnung
- NSG Wiesenbatterie SchilligVerordnungstext
- NSG Wiesenbatterie Schillig
- Schutzgebietsverordnung NSG WE 130 - Wiesenbatterie Schillig
- Schutzgebietsverordnung NSG WE 143 - Stapeler Moor und Umgebung
- Schutzgebietsverordnung NSG WE 154 - Sumpfmoor Dose
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- Schutzgebietsverordnung NSG WE 171 - Bockhorner Moor
- Schutzgebietsverordnung NSG WE 250 - Driefeler Wiesen
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- Schutzgebietsverordnung NSG WE 95 - Fischhausen
- Steckbrief NSG 64 - Neuenburger Urwald
- Steckbrief NSG WE 130 - Wiesenbatterie Schillig
- Steckbrief NSG WE 154 - Sumpfmoor Dose
- Steckbrief NSG WE 160 - Sandentnahme Neustadtgoedens
- Steckbrief NSG WE 160 - Sandentnahme Neustadtgoedens
- Steckbrief NSG WE 168 - Feldhauser Moor
- Steckbrief NSG WE 171 - Bockhorner Moor
- Steckbrief NSG WE 250 - Driefeler Wiesen
- Steckbrief NSG WE 95 - Fischhausen
- Übersichtskarte NSG 306
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- Verordnung NSG WE 307
- Verordnungsentwurf NSG 306
- Verordnungsentwurf NSG 307
- Artenschutz
- Biosphärenreservate
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Gesetzlich geschützte Biotope
- Naturdenkmäler
- Landschaftsschutzgebiete
- Befahrerlaubnis Landschaftsschutzgebiet
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- Detailkarte 6 NSG WE 143 - Stapeler Moor und Umgebung
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- NSG Spolsener MoorVerordnungstext
- NSG Bockhorner MoorVerordnungstext
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- Das Naturschutzgebiet Spolsener Moor
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- Detailkarte 3 NSG WE 143 - Stapeler Moor und Umgebung
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- Schutzgebietsverordnung NSG WE 160 - Sandentnahme Neustadtgoedens
- Begründung NSG WE 143 - Stapeler Moor und Umgebung
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- NSG WE 306 Begründung
- Schutzgebietsverordnung NSG WE 154 - Sumpfmoor Dose
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- NSG Bockhorner Moor
- Schutzgebietsverordnung NSG WE 130 - Wiesenbatterie Schillig
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- Landschaftsschutzgebiete
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- Geschützte Landschaftsbestandteile
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- Steckbrief NSG WE 171 - Bockhorner Moor
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- Verordnung NSG WE 307
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Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012