Schutzgebiet ErklärungOnline erledigen

    Naturschutzgebiet: Festsetzung

    Beschreibung

    Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

    Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

    Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

    Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Naturschutzgebiete

    Allgemeine Informationen

    Naturschutzgebiete im Landkreis Friesland© Landkreis Friesland

    Was sind Naturschutzgebiete?

    Als Naturschutzgebiete (Abkürzung NSG) werden Gebiete bezeichnet, welche vorrangig der Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt, deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie der Schönheit und Eigenart von Natur und Landschaft dienen.

    Seit dem 01.01.2008 sind in Niedersachsen die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Ausweisung und Überwachung der Naturschutzgebiete zuständig. Die Sicherung der Naturschutzgebiete erfolgt durch den Erlass einer sogenannten Schutzgebietsverordnung, welche aus dem Verordnungstext und einer Übersichtskarte besteht. Nach Veröffentlichung und Berücksichtigung von Bedenken und Anregungen wird diese durch den Kreistag verabschiedet und rechtskräftig.

    In der Schutzgebietsverordnung werden unter anderem der Schutzzweck sowie der Geltungsbereich des Naturschutzgebietes aber auch die jeweiligen Schutzbestimmungen (wie z.B. Verbote) festgelegt.

    Grundsätzlich ist es in allen Naturschutzgebieten verboten, Handlungen durchzuführen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Sofern es der Schutzzweck zulässt, kann die untere Naturschutzbehörde Ausnahmen zulassen.


    Naturschutzgebiete im Landkreis Friesland

    Auf der oben abgebildeten Übersichtskarte sind die im Landkreis vorhandenen Naturschutzgebiete mit ihrer jeweiligen Kennziffer eingetragen. Über diese Ziffer erhalten Sie nachfolgend zusätzliche Informationen wie z.B. einen informativen Steckbrief oder die entsprechende Verordnung.

    * Seit der letzten Novellierung am 01. März 2010 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist neben der Verordnung auch eine Begründung zum Schutzgebiet öffentlich auszulegen (§ 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG).

    NSG WE 95 - Fischhausen

    Das Naturschutzgebiet Fischhausen© Landkreis Friesland

    Die Burg Fischhausen war einst der Häuptlingssitz eines lokalen Herrschers aus dem 16.
    Jahrhundert. Aufgrund der dort nistenden Graureiherkolonie mit ca. 50 Brutpaaren wurden die Burg und die umgebenden Flächen (insgesamt 18 ha) unter Schutz gestellt.

    Steckbrief

    Schutzgebietsverordnung

    Übersichtskarte

    Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 11.04.1980 Nr. 15

    NSG WE 130 - Wiesenbatterie Schillig

    Das Naturschutzgebiet Wiesenbatterie Schillig© Landkreis Friesland

    Bei der Wiesenbatterie Schillig handelt es sich um eine alte Verteidgungsanlage, welche nunmehr fast komplett mit Gehölzen bewachsen ist. In der sonst gehölzfreien Marsch bietet dies vor allem Kleinvögeln auf Ihrem Zug über die Weser-Elbe-Mündung wichtige Rast- und Nahrungsmöglichkeiten.

    Steckbrief

    Schutzgebietsverordnung

    Übersichtskarte

    Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 06.08.1982 Nr. 31

    NSG WE 143 - Stapeler Moor und Umgebung

    Das NSG "Stapeler Moor und Umgebung" ist Teil der ehemals großräumigen Hochmoorlandschaft "Ostfriesische Zentralmoore". Einen Teil dieser ostfriesischen Zentralmoore bildet das Lengener Moor, in dem die einzelnen Teilgebiete liegen. Es bildet gemeinsam mit dem NSG "Stapeler Moor Süd und Kleines Bullenmeer" den größten erhalten gebliebenen Hochmoorkomplex zwischen der Ostfriesischen und der Oldenburgischen Geest. Im NSG befindet sich ein landesweit bedeutendes Vorkommen dystropher, also nährstoffarmer, huminsäurereicher und weitgehend kalkfreier Stillgewässer.

    Schutzgebietsverordnung

    Begründung

    Übersichtskarte

    Detailkarte 1

    Detailkarte 2

    Detailkarte 3

    Detailkarte 4

    Detailkarte 5

    Detailkarte 6

    Moorbroschüre

    Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. LK Friesland v. 31.08.2016 Nr.11

    NSG WE 160 - Sandentnahme Neustadtgödens

    Das Naturschutzgebiet Sandentnahme Neustadtgödens© Landkreis Friesland

    Das Naturschutzgebiet "Sandentnahmestelle Neustadtgödens verdankt seine Entstehung dem Autobahnbau der A 29 von Oldenburg nach Wilhelmshaven in den Jahren 1978 bis 1981. Insgesamt wurden ca. 5 Mio. m³ Sand abgebaut. Die nur teilweise wieder verfüllten Abbaugewässer wurden im Jahr 1985 unter Schutz gestellt. Mittlerweile haben sich die Gewässer entsprechend entwickelt und stellen nun ein wichtiges Rastvogelgebiet dar.

    Steckbrief

    Schutzgebietsverordnung

    Übersichtskarte

    Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 31.05.1985 Nr. 22

    Erneut bekannt gemacht mit vollständiger Gebietskarte am 15.03.2001 (Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 15.03.2001, Nr. 10a, S. 1e)

    NSG WE 168 - Feldhauser Moor

    Das Naturschutzgebiet Feldhauser Moor© Landkreis Friesland

    Das Feldhauser Moor ist ein Rest der Moore, die sich im Übergang von der oldenburgisch - ostfriesisch Geest und der Marsch gebildet haben. Die Flächen um das Naturschutzgebiet wurden in der Vergangenheit kultiviert und werden heute intensiv land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Durch diese "Inselstellung" der Moorflächen ist es ein besonderer Lebensraum für eine an diese Bedingungen angepasste und größtenteils gefährdete Flora und Fauna.

    Steckbrief

    Schutzgebietesverordnung

    Übersichtskarte

    Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 27.03.1986 Nr. 13

    Erneut bekannt gemacht mit vollständiger Gebietskarte am 07.03.2001 (Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 07.03.2001, Nr. 5a, S. 81a)

    NSG WE 171 - Bockhorner Moor

    © Landkreis Friesland

    Das Bockhorner Moor ist eines der drei großen Hochmoorkomplexe im Süden Frieslands an den Landkreisgrenze zum Ammerland bzw. zu den Landkreisen Leer und Wittmund, welche einst einen fast egschlossenen Hochmorrkomplex bildeten. Durch Vorentwässerung, bäuerlichen Torfstich, Moorbrandkultur, industriellen Torfabbau und landwirtschaftliche Nutzung wurden sie in der Vergangenheit stark verändert und geschädigt. Um den Erhalt der seltenen Tier- und Pflanzenarten sowie die gezielte Weiterentwicklung zu gewährleisten wurde das Moor 1986 unter Schutz gestellt. 1994 wurden auch die letzten Abtorfverträge gekündigt, um auch diese Torfabbauareale zu renaturieren. Durch Pflegemaßnahmen wie Wiedervernässung und Entkusselung (Schlag von Birken) sind bereits erste Erfolge wie die starke Entwicklung von torfbildenden Torfmoosen in den wiedervernässten Bereichen zu verzeichnen.

    Steckbrief

    Schutzgebietsverordnung

    Übersichtskarte

    Moorbroschüre

    Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 06.06.1986 Nr. 23

    Erneut bekannt gemacht mit vollständiger Gebietskarte am 22.02.2001 (Amtsblatt f. d. Reg.-Bez. WE v. 22.02.2001, Nr. 7a, S. 1c)

    NSG WE 250 - Driefeler Wiesen

    Das Naturschutzgebiet Driefeler Wiesen© Landkreis Friesland

    Das im Übergangsbereich der Geest und Marsch liegende Naturschutzgebiet ist stark geprägt von wasserbeeinflussten Böden. Die dadurch entstandenen Feucht- und Nasswiesen sind in unserer heutigen von Entwässerung geprägten Kulturlandschaft selten geworden. Im Jahr 2006 erfolgte daher die Unterschutzstellung. Seitdem wurde der Grundwasserspiegel durch zahlreiche Maßnahmen erhöht und die Wiesen zugunsten einer spezialisierten Vegetation vernässt. In Kombination mit Pflegemaßnahmen in Form von extensiver Mahd oder Beweidung wurde für zahlreiche besonders geschützte und bedrohte Tierarten wie z.B. den Kiebitz und die Uferschnepfe ein gesicherter Lebens- und Rückzugsraum geschaffen.

    Steckbrief

    Schutzgebietsverordnung

    Übersichtskarte

    Veröffentlichung: Amtsblatt f. d. LK Friesland v.30.11.2006

    NSG WE 306 - Upjever und Sumpfmoor Dose

    Verordnung

    Begründung

    Karten

    Veröffentlichung: Amtsblatt für den Landkreis Friesland vom 31.01.2019; Nr. 1

    NSG WE 307 - Neuenburger Holz

    Verordnung

    Begründung

    Karten

    Veröffentlichung: Amtsblatt für den Landkreis Friesland vom 31.01.2019; Nr. 1



    Online-Dienst

    Antrag auf Befreiung von Verboten in einem Naturschutzgebiet

    ID: L100040_482458220

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Landkreis Friesland - Fachbereich Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 14

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-7710

    E-Mail: umwelt@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr J. Meier Stellvertreter: Herr T. Wehmeyer

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Friesland: Naturschutzgebiete

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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