Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken ErteilungOnline erledigen

    Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken beantragen

    Wenn Sie Wirbeltiere zu Tierversuchszwecken aus einem Drittland importieren möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wirbeltiere aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) einführen möchten, um diese in Tierversuchen beziehungsweise deren Organe oder deren Gewebe zu wissenschaftlichen oder zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden, müssen Sie dafür eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Eine Genehmigung ist für landwirtschaftliche Nutztiere und Fische (ausgenommen Zebrabärblinge) nicht erforderlich. Zu landwirtschaftlichen Nutztieren zählen Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten und Gänse.

    Als Importeur ist derjenige anzusehen, der eine entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Antragstellers. Hat dieser keinen Sitz im Inland, ist der inländische Bestimmungsort (Ort der vorgesehenen Verwendung) für die Bestimmung der zuständigen Behörde maßgeblich.

    Online-Dienst

    Antrag zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken nach §11 a TierSchG

    ID: L100040_532965596

    Beschreibung

    keine Beschreibung vorhanden

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Postfachadresse

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Fax: 0441 570 26-179

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Stellungnahme oder Bestätigung des Tierschutzbeauftragten
    • Nachweis, dass die Tiere zu einem dieser Zwecke gezüchtet wurden:
      • Verwendung in Tierversuchen
      • Verwendung der Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken
      • Verwendung der Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass die Tiere zu Versuchszwecken oder zum Zweck einer späteren Organentnahme gezüchtet wurden. Andernfalls müssen Sie nachweisen, dass die für diese Zwecke gezüchteten Tiere sonst nicht verfügbar sind oder die Verwendungszwecke den Einsatz einzuführender Tiere erforderlich machen
    • Sie müssen eine Stellungnahme oder Bestätigung des Tierschutzbeauftragten zur Einfuhr vorlegen
    • Sie müssen Angaben zum Einfuhrort und zum Empfänger machen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken können Sie in Papierform oder online stellen.

    • Sie machen die erforderlichen Angaben und reichen die benötigten Unterlagen ein.
    • Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüft den Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid, der Sie bei positivem Prüfergebnis zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken berechtigt.
    • Sie erhalten die Information über die zu entrichtende Verwaltungsgebühr.

     Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

    • Melden Sie sich über das Elster-Unternehmenskonto im Niedersächsischen Verwaltungsportal an.
    • Reichen Sie gegebenenfalls elektronische Kopien (Scans) oder digitale Ausfertigungen der benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 5 Werktage (Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 25.00 EUR bis 100.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte denken Sie daran, die Genehmigung im Vorfeld der tatsächlichen Einfuhr zu beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES); Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) am 03.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Stichwörter

    Einfuhr von Versuchstieren, Wirbeltiere Einfuhr, Tierversuche, Importgenehmigung, Versuchszwecke, Versuchstiere

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de