Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Beschreibung
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
- Klassen C1, C1E:
- gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
- Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre
Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Hinweise für Melle: Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Fahrer, die mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonne, Fahrten im gewerblichen Personenverkehr und Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine gesonderte Berufskraftfahrer-Qualifikation nachweisen.
Allgemeine Auskünfte zur Berufskraftfahrer-Qualifikation kann Ihnen der Landkreis Osnabrück geben.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Osnabrück: Fahrerlaubnis Klassen C und D
Die Anträge sollen per Post, können jedoch auch über die Wohnortgemeinde gestellt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Fachdienst 5 Führerscheinstelle
Telefon Festnetz: 0541 501-30000
E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkos.de
Internet
Formulare
Antrag für Lastkraftfahrer /- innen und Busfahrer/-innen
Bürgerbüro Bruchmühlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Buer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Gesmold
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Neuenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Oldendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Riemsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Wellingholzhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
- ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- ab dem 50. Lebensjahr:
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.
Hinweise für Melle: Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Die Gebühren werden von der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück per SEPA - Lastschriftverfahren eingezogen.
Weitere Informationen
Hinweise für Melle: Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.02.2016
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D