Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Beschreibung

    Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

    Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:

    • Klassen C1, C1E:
      • gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
      • nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
    • Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

    Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Online-Dienst

    Online-Terminvereinbarung Führerschein- und Zulassungsstelle

    ID: L100040_530649805

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Landkreis Nienburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishaus am Schloßplatz

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05021 967-429

    Telefon Festnetz: 05021 967-0

    E-Mail: info@kreis-ni.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    173.1 Team Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kräher Weg 60

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    Täglich 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Zusätzlich: Dienstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05021 967-710

    Telefon Festnetz: 05021 967-700

    E-Mail: stva@kreis-ni.de

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
    • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
      • ab dem 50. Lebensjahr:
        • zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
          • Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
      • Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English