Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Beschreibung

    Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

    Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:

    • Klassen C1, C1E:
      • gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
      • nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
    • Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

    Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Allgemeine Informationen

    Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

    Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:

    • Klassen C1, C1E C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

    Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.



    Online-Dienst

    Onlineterminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde

    ID: L100040_448322402

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.3 Team Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Fluthamelstraße 15

    31789 Hameln

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30-12:00, 13:30-15:00 Dienstag 07:30-13:30 Mittwoch 07:30-12:00 Donnerstag 07:30-12:00, 13:30-16:30 Freitag 07:30-12:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 903-2122

    E-Mail: fahrerlaubnis@hameln-pyrmont.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
    • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
      • ab dem 50. Lebensjahr:
        • zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
          • Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
      • Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Kosten

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English