Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Beschreibung
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
- Klassen C1, C1E:
- gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
- Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre
Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Gebühren, Voraussetzungen und Verfahrenweisen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis von Bus- und LKW-Klassen:
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Gebühren, Voraussetzungen und Verfahrenweisen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis von Bus- und LKW-Klassen:
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE
Online-Dienste
Fahrerlaubnisbehörde: Termin buchen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Kontaktformular für Fahrerlaubnisangelegenheiten
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
- ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- ab dem 50. Lebensjahr:
- § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung(FeV)
- § 12 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
- ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- ab dem 50. Lebensjahr:
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
- ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- ab dem 50. Lebensjahr:
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- § 24 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Der Antrag auf die Verlängerung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.
Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen (siehe Link unten) oder Ihren Terminwunsch an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de richten. Bitte geben Sie dann folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Der Antrag auf die Verlängerung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.
Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen (siehe Link unten) oder Ihren Terminwunsch an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de richten. Bitte geben Sie dann folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.
Fristen
Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Die Bearbeitung beträgt etwa drei bis vier Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister enthalten sind.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Die Bearbeitung beträgt etwa drei bis vier Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister enthalten sind.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Gebühren für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE: EUR 43,90
Gebühren für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE: EUR 56,90
zusätzlich
- für vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 Euro
- Direktversand: 5,09 Euro
Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Gebühren für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE: EUR 43,90
Gebühren für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE: EUR 56,90
zusätzlich
- für vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 Euro
- Direktversand: 5,09 Euro
Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
Für die zusätzliche Eintragung einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sind weitere Unterlagen und Gebühren fällig.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
Für die zusätzliche Eintragung einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sind weitere Unterlagen und Gebühren fällig.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.02.2016
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D