Außer Kraft - Handwerksrolle Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb

    Handwerksrolle Eintragung eines handwerklichen Nebenbetriebes

    Beschreibung

    Ein handwerklicher Nebenbetrieb liegt vor, wenn in Verbindung mit einem anderen, als Hauptunternehmen übergeordneten Betrieb handwerkliche Leistungen für Dritte handwerksmäßig in nicht unerheblichem Umfang erbracht werden. Es besteht eine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle für handwerkliche Nebenbetriebe, die

    • mit einem Versorgungs- oder sonstigen gewerblichen Betrieb öffentlich rechtlicher Träger,
    • mit einem Unternehmen eines zulassungspflichtigen Handwerks, der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft oder sonstiger Wirtschafts- und Berufszweige

    verbunden sind, wenn in ihnen in einem zulassungspflichtigen Handwerk Waren oder Dienstleistungen für Dritte (nicht für den Hauptbetrieb) hergestellt bzw. erbracht werden. Hilfsbetriebe nach § 3 Handwerksordnung (HwO) sind nicht eintragungspflichtig.

    Online-Dienst

    Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

    ID: L100040_474057661

    Beschreibung

    Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen, trägt Sie die örtlich zuständige Handwerkskammer in die Handwerksrolle ein. Wer jedoch ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben will, wird in das Verzeichnis der Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erfasst. In beiden Fällen erhalten Sie von Ihrer Handwerkskammer eine Handwerks- oder Gewerbekarte, mit der Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren können.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk der Hauptbetrieb bzw. der Nebenbetrieb liegt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Delmenhorster Straße 6

    27793 Wildeshausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    27781 Wildeshausen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich KFZ-Zulassungsstelle Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04431 85-560

    E-Mail: ea@oldenburg-kreis.de

    Bankverbindung

    Landkreis Oldenburg

    Empfänger: Landkreis Oldenburg

    IBAN: DE 73280501000029433000

    BIC: BRLADE21LZO

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Handwerkskammer Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Theaterwall 32

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Fax: 0441 232-218

    Telefon Festnetz: 0441 232-0

    E-Mail: info@hwk-oldenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Einzelunternehmen:
      • Antrag auf Eintragung
      • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
      • Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) der Inhaberin/des Inhabers (bei angestellter Betriebsleiterin/bei angestelltem Betriebsleiter siehe dort)
      • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
    • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
      • Antrag auf Eintragung
      • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafterinnen/Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
      • Kopie des Gesellschaftsvertrages
      • Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) aller Gesellschafterin/Gesellschafter (bei angestellter Betriebsleiterin/bei angestelltem Betriebsleiter siehe dort)
      • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
    • bei GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG und anderen inländischen oder ausländischen Gesellschaften:
      • Antrag auf Eintragung
      • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafterinnen/Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
      • Kopie des Handelsregisterauszuges - bei EU-Staaten angehöriger Gesellschaft: Vorlage einer Übersetzung des Registerauszuges des Herkunftslands
      • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
    • bei Anstellung eines Betriebsleiters:
      • Betriebsleitererklärung
      • Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters
      • Nachweis über Qualifikation des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Dipl.-Zeugnis, Industriemeisterurkunde, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung, Ausübungsberechtigung etc.)
      • Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung des Arbeitnehmers

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen können Sie der Leistung Handwerksrolle Eintragung zulassungspflichtiges Gewerbe entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Handwerkerrolle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English