Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Jever - Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 11

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Jever: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Die Durchführung eines Brauchtumsfeuers ist bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonnwendfeuer, Brauchtumspflege, Feuer, Johannisfeuer, Lagerfeuer, verbrennen, Walpurgisnacht, Brandtage, Halloween, abbrennen, brennen, Funkenfeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de