Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Hinweise für Apen: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist der Gemeinde Apen rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Ostersamstag, unter Verwendung des vorgesehen Antrages anzuzeigen. Die Anzeige kann natürlich auch direkt in unserem Fachdienst Ordnungswesen im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.
Ein wesentliches Kriterium für die Zulassung eines Osterfeuers ist die im Vordergrund stehende Brauchtumspflege und der öffentliche Charakter dieser Veranstaltung. Diese Bedingungen werden grundsätzlich als erfüllt angesehen, wenn das Osterfeuer von einem örtlichen Verein oder einer Organisationen - zum Beispiel Ortsbürgerverein oder Freiwillige Feuerwehr - veranstaltet wird. Daneben können aber auch Osterfeuer von Straßen- und Nachbarschaftsgemeinschaften zugelassen werden, soweit sich das Brauchtum in diesem Kreis über einen längeren Zeitraum verfestigt hat.
Als weiteres Kriterium ist die mögliche Einhaltung der Sicherheits- und Schutzvorschriften zu benennen. Eine wirksame Anzeige eines Osterfeuers kann zum Beispiel in den Fällen nicht erfolgen, wo die geforderten Sicherheitsabstände allein von der Grundstücksgröße und dessen Beschaffenheit offensichtlich nicht eingehalten werden können. Detaillierte Hinweise zum Abbrennen eines Osterfeuers finden Sie in den Hinweisen.
Ein reines Lagerfeuer oder die Verwendung von Feuerkörben ist grundsätzlich nicht anzeigepflichtig. Allerdings ist dabei zu beachten, dass als Brennmaterial lediglich unbehandeltes und abgelagertes Kaminholz verwendet werden darf. Eine Belästigung der Nachbarschaft durch Rauchimmissionen ist ebenfalls zu vermeiden.
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist der Gemeinde Apen rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Ostersamstag, unter Verwendung des vorgesehen Antrages anzuzeigen. Die Anzeige kann natürlich auch direkt in unserem Fachdienst Ordnungswesen im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.
Ein wesentliches Kriterium für die Zulassung eines Osterfeuers ist die im Vordergrund stehende Brauchtumspflege und der öffentliche Charakter dieser Veranstaltung. Diese Bedingungen werden grundsätzlich als erfüllt angesehen, wenn das Osterfeuer von einem örtlichen Verein oder einer Organisationen - zum Beispiel Ortsbürgerverein oder Freiwillige Feuerwehr - veranstaltet wird. Daneben können aber auch Osterfeuer von Straßen- und Nachbarschaftsgemeinschaften zugelassen werden, soweit sich das Brauchtum in diesem Kreis über einen längeren Zeitraum verfestigt hat.
Als weiteres Kriterium ist die mögliche Einhaltung der Sicherheits- und Schutzvorschriften zu benennen. Eine wirksame Anzeige eines Osterfeuers kann zum Beispiel in den Fällen nicht erfolgen, wo die geforderten Sicherheitsabstände allein von der Grundstücksgröße und dessen Beschaffenheit offensichtlich nicht eingehalten werden können. Detaillierte Hinweise zum Abbrennen eines Osterfeuers finden Sie in den Hinweisen.
Ein reines Lagerfeuer oder die Verwendung von Feuerkörben ist grundsätzlich nicht anzeigepflichtig. Allerdings ist dabei zu beachten, dass als Brennmaterial lediglich unbehandeltes und abgelagertes Kaminholz verwendet werden darf. Eine Belästigung der Nachbarschaft durch Rauchimmissionen ist ebenfalls zu vermeiden.
Online-Dienst
Antrag zum Abbrennen eines Osterfeuers
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Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Apen - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE05 2802 0050 7842 7200 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Westerstede
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE04 2806 1822 1210 3187 00
BIC: GENODEF1EDE
Bankinstitut: Volksbank Oldenburg e. G.
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE44 2805 0100 0040 3102 29
BIC: BRLADE21LZO
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Westerstede
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, abbrennen, Feuer, Funkenfeuer, verbrennen, Walpurgisnacht, Halloween, Brandtage, brennen, Brauchtumspflege