Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Apen: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Das Abbrennen eines Osterfeuers ist der Gemeinde Apen rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Ostersamstag, unter Verwendung des vorgesehen Antrages anzuzeigen. Die Anzeige kann natürlich auch direkt in unserem Fachdienst Ordnungswesen im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.

    Ein wesentliches Kriterium für die Zulassung eines Osterfeuers ist die im Vordergrund stehende Brauchtumspflege und der öffentliche Charakter dieser Veranstaltung. Diese Bedingungen werden grundsätzlich als erfüllt angesehen, wenn das Osterfeuer von einem örtlichen Verein oder einer Organisationen - zum Beispiel Ortsbürgerverein oder Freiwillige Feuerwehr - veranstaltet wird. Daneben können aber auch Osterfeuer von Straßen- und Nachbarschaftsgemeinschaften zugelassen werden, soweit sich das Brauchtum in diesem Kreis über einen längeren Zeitraum verfestigt hat.

    Als weiteres Kriterium ist die mögliche Einhaltung der Sicherheits- und Schutzvorschriften zu benennen. Eine wirksame Anzeige eines Osterfeuers kann zum Beispiel in den Fällen nicht erfolgen, wo die geforderten Sicherheitsabstände allein von der Grundstücksgröße und dessen Beschaffenheit offensichtlich nicht eingehalten werden können. Detaillierte Hinweise zum Abbrennen eines Osterfeuers finden Sie in den Hinweisen.

    Ein reines Lagerfeuer oder die Verwendung von Feuerkörben ist grundsätzlich nicht anzeigepflichtig. Allerdings ist dabei zu beachten, dass als Brennmaterial lediglich unbehandeltes und abgelagertes Kaminholz verwendet werden darf. Eine Belästigung der Nachbarschaft durch Rauchimmissionen ist ebenfalls zu vermeiden.  

    Das Abbrennen eines Osterfeuers ist der Gemeinde Apen rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Ostersamstag, unter Verwendung des vorgesehen Antrages anzuzeigen. Die Anzeige kann natürlich auch direkt in unserem Fachdienst Ordnungswesen im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.

    Ein wesentliches Kriterium für die Zulassung eines Osterfeuers ist die im Vordergrund stehende Brauchtumspflege und der öffentliche Charakter dieser Veranstaltung. Diese Bedingungen werden grundsätzlich als erfüllt angesehen, wenn das Osterfeuer von einem örtlichen Verein oder einer Organisationen - zum Beispiel Ortsbürgerverein oder Freiwillige Feuerwehr - veranstaltet wird. Daneben können aber auch Osterfeuer von Straßen- und Nachbarschaftsgemeinschaften zugelassen werden, soweit sich das Brauchtum in diesem Kreis über einen längeren Zeitraum verfestigt hat.

    Als weiteres Kriterium ist die mögliche Einhaltung der Sicherheits- und Schutzvorschriften zu benennen. Eine wirksame Anzeige eines Osterfeuers kann zum Beispiel in den Fällen nicht erfolgen, wo die geforderten Sicherheitsabstände allein von der Grundstücksgröße und dessen Beschaffenheit offensichtlich nicht eingehalten werden können. Detaillierte Hinweise zum Abbrennen eines Osterfeuers finden Sie in den Hinweisen.

    Ein reines Lagerfeuer oder die Verwendung von Feuerkörben ist grundsätzlich nicht anzeigepflichtig. Allerdings ist dabei zu beachten, dass als Brennmaterial lediglich unbehandeltes und abgelagertes Kaminholz verwendet werden darf. Eine Belästigung der Nachbarschaft durch Rauchimmissionen ist ebenfalls zu vermeiden.  

    Online-Dienst

    Antrag zum Abbrennen eines Osterfeuers

    ID: L100040_554650476

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2024

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Apen - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 200

    26689 Apen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE05 2802 0050 7842 7200 00

    BIC: OLBODEH2XXX

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Westerstede

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE04 2806 1822 1210 3187 00

    BIC: GENODEF1EDE

    Bankinstitut: Volksbank Oldenburg e. G.

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE44 2805 0100 0040 3102 29

    BIC: BRLADE21LZO

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Westerstede

    Version

    Technisch erstellt am 18.05.2021

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, abbrennen, Feuer, Funkenfeuer, verbrennen, Walpurgisnacht, Halloween, Brandtage, brennen, Brauchtumspflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024