Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Allgemeine Informationen

    Osterfeuer
    Ein allseits beliebter Termin ist das jährlich in vielen Ortschaften stattfindende Osterfeuer.
    Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer. Zwar ist das Abbrennen von Panzenabfällen grundsätzlich verboten, als Brauchtumsfeuer mit geselligem Beisammensein dürfen Osterfeuer jedoch nach Genehmigung durch die Städte oder (Samt-)Gemeinden abgebrannt werden.

    Osterfeuer
    Ein allseits beliebter Termin ist das jährlich in vielen Ortschaften stattfindende Osterfeuer.
    Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer. Zwar ist das Abbrennen von Panzenabfällen grundsätzlich verboten, als Brauchtumsfeuer mit geselligem Beisammensein dürfen Osterfeuer jedoch nach Genehmigung durch die Städte oder (Samt-)Gemeinden abgebrannt werden.



    Online-Dienst

    Brauchtumsfeuer/Osterfeuer - Anmeldung

    ID: L100040_519494561

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsabteilung

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Das private Abbrennen von Pflanzenabfällen ist nicht zulässig. Wer seinen Abfall derart illegal entsorgt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro und trägt die Kosten des ggf. angefallenen Feuerwehreinsatzes.

    Das private Abbrennen von Pflanzenabfällen ist nicht zulässig. Wer seinen Abfall derart illegal entsorgt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro und trägt die Kosten des ggf. angefallenen Feuerwehreinsatzes.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    verbrennen, brennen, Johannisfeuer, Brandtage, Walpurgisnacht, Feuer, Brauchtumspflege, Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Halloween, abbrennen, Funkenfeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English